Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Leipzig beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Plagwitz“ nach § 162 BauGB.
2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.Hierbei ist auf die Vorschriften des § 4 Abs. 4 SächsGemO, der §§ 152 bis 156a BauGB und der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen.
Hinweis:
Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil der Teilaufhebungssatzung. Bestandteil der Teilaufhebungssatzung ist allein der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der Teilaufhebungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 KomBekVO/§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BekS sowie die darüber hinausgehenden allgemeinen Einsichtnahmemöglichkeiten hingewiesen.
Sachverhalt: Mit der Beschlussfassung soll die erste Teilaufhebung des Sanierungsgebiets „Leipzig-Plagwitz“ für den südlichen Bereich gemäß der Plandarstellung in der Anlage erfolgen.
Anlagen: Begründung Anlage 1: Satzung erste Teilaufhebung Anlage 2: verkleinerter Lageplan Anlage 3: Zwischenbilanz Anlage 4: Fotos zum Teilentlassungsbereich
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |