Sachverhalt:
Am 16.2.2018 hat das Sozialgericht Augsburg (AZ: 8 SO 143/17) entschieden, dass bei Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine volle Erwerbsminderung unterstellt werden kann.
Dazu fragen wir an:
- Wie handhabt die Stadt Leipzig Anträge auf Grundsicherung von Menschen mit Behinderungen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) durchlaufen?
- Wie viele Anträge auf Grundsicherung in diesem Bereich wurden seit 2016 gestellt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
- Wie viele der Anträge wurden abgelehnt?
- Sind derzeit Klageverfahren gegen die Stadt Leipzig aus diesem Rechtsbereich anhängig (Anzahl und Instanzen angeben)?
- Welche Rechtsauffassung vertritt die Stadt Leipzig für diesen Bereich der Grundsicherung?