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Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt: Seit 1998 vergibt die Stadt Leipzig den Caroline-Neuber-Preis. Mit diesem Preis ehrt die Stadt ausschließlich weibliche Theaterschaffende aus dem deutschsprachigen Raum, deren Wirken im Sinne der deutschen Schauspielerin und Theaterprinzipalin Caroline Friederike Neuber Maßstäbe gesetzt hat.
Im Jahr 2013 beschloss der Stadtrat die Verleihung des Caroline-Neuber-Preises als Veranstaltung ab der Preisvergabe 2014 in eine öffentlichkeitswirksame Abendveranstaltung, mit einem Gastspiel der Preisträgerin im Schauspiel Leipzig, aufzuwerten.
Nach zwei Preisvergaben 2014 und 2016 war festzustellen, dass eine stärkere Präsenz des Preises in der Öffentlichkeit und in der Presseberichterstattung auf Leipzig bezogen, nicht wie erwartet eingetreten ist.
Deshalb wird derzeit nach Abstimmung mit dem Fachausschuss Kultur an einem Konzept zur Neuausrichtung des Caroline-Neuber-Preises gearbeitet, welches junge und vielversprechende Künstlerinnen aus Europa am Beginn ihrer Karriere in den Fokus nimmt. Aus diesem Grund wird der Preis 2018 ausgesetzt und erst im Jahr 2020 erneut vergeben.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt für das Jahr 2018 die einmalige Vergabe von zwei Förderpreisen zu je 5.000,- € an Leipziger Künstlerinnen auf der Grundlage der Kriterien für den Caroline-Neuber-Preis. Im aktuellen Statut zur Vergabe des Caroline-Neuber-Preises der Stadt Leipzig heißt es unter Punkt 2:
„Der Preis wird in einer Höhe von 10.000 € in Anerkennung hervorragender künstlerischer Leistungen maßstabsetzenden Charakters vergeben.“
Die Vergabe von Förderpreisen sieht das Statut nicht vor. Das von der Fraktion beantragte Verfahren steht dem Ziel entgegen, den Caroline-Neuber-Preis zu qualifizieren und in seiner Ausstrahlung zu verbessern.
Das Preisgeld verbleibt im Haushalt und wird u.a. für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Konzepterarbeitung zur Neuausrichtung des Preises entstehen und für die Neuorganisation des Preises eingesetzt
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