Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 gemeinsam mit dem Freistaat eine Finanzierungsmöglichkeit für folgende Ansätze der besseren technischen und personellen Ausstattung für die allgemein- und berufsbildenden Leipziger Schulen zu finden: 1. Die Schaffung von 10 zusätzlichen Stellen zur Betreuung der IT in den Schulen. Dabei wird auch eine externe Vergasbe dieser Dienstleistung in Betracht gezogen. 2. Flächendeckende Einrichtung von W-Lan-Netzwerken in Schulen. 3. Die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte in allen technischen Belangen sicherzustellen. 4. Ausstattung aller Leipziger Schulen mit je mindestens einem Klassensatz Tablets. 5. Ausstattung aller Leipziger Schulen mit interaktiven Tafeln einschließlich Erarbeitung einer Prioritätenliste, nach der die Ausstattung erfolgen soll.
Die Digitalisierung stellt unsere Gesellschaft in der Zukunft vor große Herausforderungen. Dennoch mangelt es in unseren Schulen an der nötigen technischen Ausstattung, um entsprechendes Equipment in den Unterricht mit einzubeziehen. Die Auseinandersetzungen, ob die Kommune oder der Freistaat für die Finanzierung der Bereitstellung verantwortlich sind, lösen das Problem nicht. Daher soll bis zur Veröffentlichung des Haushaltsplanentwurfs für 2019/20 gemeinsam mit dem Freistaat über die Finanzierung der Projekte verhandelt werden. Eine große Belastung für den Schulalltag stellt die unzureichende personelle Versorgung für die Pflege der jeweiligen IT-Strukturen dar. Die Stadt oder eines ihrer Beteiligungsunternehmen kann daher ihre Sachkenntnis einbringen, um die Leipziger Schulen bei der Pflege ihrer IT-Systeme zu unterstützen. Geprüft werden soll darüber hinaus auch eine externe Vergabe dieser Dienstleistung.
Für uns steht allerdings fest, dass die beste technische Ausstattung nichts nützt, wenn sie nicht professionell gepflegt wird. Allzu oft bleibt die Betreuung der IT-Systeme an Schulen an den jeweiligen Informatiklehrern hängen, wofür diese jedoch meist keine Entlastung im Schulalltag erhalten. Kommune und Freistaat sollten daher die Möglichkeiten ausloten, mit der auch dieses Problem behoben werden kann.
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