Ratsinformationssystem
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Begründung: Das Vorhalten von Schulbibliotheken und Leseräumen ist eine freiwillige Leistung des Schulträgers. Der Schulträger stattet diese im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten personell aus. Von der schulbibliothekarischen Arbeitsstelle werden derzeit 72 Schulbibliotheken und Leseräume betreut, die als verbindliche Arbeitsgrundlage eine Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Schulbibliothek/des Leseraums mit der Stadt Leipzig geschlossen haben. Von den 100 Leipziger Schulen mit Schulbibliothek/Leseraum haben 51 eine pädagogische Konzeption dafür bzw. erarbeiten diese gerade. Darunter fallen 20 Grundschulen, elf Oberschulen, zehn Gymnasien, sechs Berufliche Schulzentren und vier Förderschulen. Eine Übersicht darüber, an welchen Schulen es eine pädagogische Konzeption für die Schulbibliothek/den Leseraum gibt, findet sich in Anlage 1. Der „Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)“ wird auch 2019 weitergeführt. Insofern können die derzeitig freiwillig Tätigen auch nach dem 01.01.2019 weiter in den Schulbibliotheken und Leseräumen arbeiten, sofern ihr zweijähriger Vertrag noch nicht abgelaufen ist. Neue Verträge werden nach den entsprechenden Haushaltsfreigaben abgeschlossen. Die Aussage des Antrags Nr. VI-A-05379, dass die Stadtverwaltung darauf abzielt, bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen „möglichst bibliothekarische Fachkräfte bzw. das eingearbeitete Personal zu übernehmen“ ist so nicht korrekt. Vielmehr lautete die Formulierung in der Beantwortung zur Anfrage VI-F04786, Frage 4: „Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden vergleichbare Finanzierungsformen aktiv geprüft. Das Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates Sachsen wird weiter verfolgt. Die Möglichkeit der Honorarbeschäftigung bleibt weiter bestehen.“ Diese Aussage behält weiterhin Gültigkeit. Sollten neue arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung stehen, werden diese auf ihre Nutzbarkeit für die personelle Ausstattung der Schulbibliotheken und Leseräume geprüft. Bei Festeinstellungen von ausgebildetem Personal würde folgender Mehraufwand würde im Kalenderjahr für die aktuell betreuten 72 Schulbibliotheken und Leseräume entstehen: Diesen Berechnungen liegen die Angaben für den jährlichen durchschnittlichen Personalaufwand für Vollzeitstellen bei Neueinstellung zugrunde. Der derzeitige Beschäftigungsumfang für die Stellen über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ variiert zwischen 20 und 30 Wochenarbeitsstunden, weshalb ein Durchschnittswert von 25 h/Woche zugrunde gelegt wurde. Zwischen der Stadt Leipzig und der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig besteht seit 2016 eine Kooperationsvereinbarung. In dieser Vereinbarung ist im Handlungsfeld B: Hochschule und Stadt zielen auf zukunftsgerechte Qualifikation und Bildung ein Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich Schulbibliotheken/Leseräume vorgesehen. Darüber hinaus werden an der HTWK Leipzig keine Schulbibliothekare ausgebildet werden. Es werden Bibliotheks- und Informationswissenschaftler/-innen mit der Profillinie Bibliothekspädagogik - seit 2010 Masterstudiengang der Fakultät Medien - ausgebildet. Studierende im Praktikum können nicht in Schulen zur Unterstützung der jetzigen Mitarbeiter/-innen im täglichen Bibliotheksbetrieb eingesetzt werden, da sie eine ausbildungsgerechte Betreuung durch Fachpersonal erhalten müssen. Dieses Fachpersonal ist in den Schulbibliotheken und Leseräumen nicht verfügbar.
Es besteht für Studierende jedoch die Möglichkeit, projektbezogene Praktika an Schulen zu absolvieren. Die fachliche Betreuung erfolgt/-e dafür durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig.
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