Sachverhalt:
Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig (DS 1475) vom Oktober 2015 weist als eine von mehreren Maßnahmen bei stärkerem Wachstum den Erlass einer Milieuschutzsatzung aus. Der Stadtrat hat mit dem Haushalt 2017/2018 eine Voruntersuchung für eine Milieuschutzsatzung beschlossen (VI-HP-04334).
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wann liegt dem Stadtrat das Ergebnis der Voruntersuchung vor?
- Falls die Voruntersuchung zu der Empfehlung kommt, im Untersuchungsgebiet eine entsprechende Milieuschutzsatzung einzuführen – was wurde seitdem getan?
- In welchen Quartieren der Stadt Leipzig sieht der Oberbürgermeister die Grundlage der Einführung einer Milieuschutzsatzung gegeben?
- Was konkret ist noch notwendig, um eine Milieuschutzsatzung in einzelnen Quartieren in der Stadt Leipzig einzuführen?