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Sachverhalt: Laut vorliegendem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7.2.2018 soll die Modernisierungsumlage in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze auf 8 % abgesenkt werden.
Bereits im September 2013 beschloss der Stadtrat einen Antrag der Fraktion die LINKE zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen (RB 1754/13). Am 17.5.2017 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Freistaat Sachsen zu stellen (VI-A-03790).
Wir bitten dazu um Beantwortung folgender Fragen:
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