Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Noch im April 2017 sah der Freistaat auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im sächsischen Landtag (Drs.-Nr.: 6/8891), wegen einer in Sachsen hohen Leerstandsquote, noch kein Problem. Er räumte jedoch ein, dass das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum speziell in Leipzig und Dresden diskutiert werde. Ferner teilte der Innenminister in seiner Antwort auf die Anfrage mit, dass die Staatsregierung eine gesetzliche Regelung zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum prüfen würde, sollten die Kommunen dies vorschlagen. Um ein mögliches Zweckentfremdungsverbot einführen zu können, braucht die Stadt eine verlässliche Datengrundlage, wie sich die Zweckentfremdung auf den Leipziger Mietwohnungsmarkt auswirkt. Damit soll Notwendigkeit einer solchen Regelung nachgewiesen werden. Da sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter zuspitzt, sollte hier vonseiten der Stadtverwaltung schnell gehandelt werden, weshalb auch eine unterjährige Bereitstellung von Mitteln angezeigt ist. Schließlich soll diese Studie zeitnah in Auftrag geben werden. Ferner sollen die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts auch bei der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts entsprechend berücksichtigt werden. Die Versorgung mit regulärem Wohnraum ist eine der großen Aufgaben, vor denen wachsende Städte stehen. Mit Blick auf Leipzig liegt die Leerstandsquote bei vermietbarem Wohnraum aktuell bei unter 2 Prozent, wodurch es besonders für einkommensschwächere Haushalte schwierig geworden ist, eine adäquate Wohnung auf dem Markt zu finden. Die Situation wird durch eine dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünfte noch zusätzlich verschärft. Vor diesem Hintergrund ist ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, dass von Land erlassen werden muss, ein Instrument, um mehr Wohnraum an den Markt zu bringen. Großstädte wie Hamburg und München haben bereits seit Jahren gültige Zweckentfremdungsverbote, auch vor dem Hintergrund, dass die Lage am Wohnungsmarkt dort noch deutlich problematischer ist als in Leipzig. Im Hamburg beispielsweise können Mietwohnungen, die der Vermieter lange Zeit leer stehen lässt, temporär enteignet werden, um diese wieder dem Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Es ist zu befürchten, dass sich auch in Leipzig der Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren noch schwieriger gestalten wird, wodurch auch solche Handlungsoptionen eine Rolle spielen könnten.
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