Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt: Die Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH. Diese wiederum ist mit einem Gesellschaftsanteil von 74,65 % eine Beteiligung der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, welche wiederum ein 100%ige Tochter der Stadt Leipzig ist. Die vertragliche Beziehung zwischen der Stadt Leipzig und der SBL besteht über den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV). Weder über den BLFV noch über den Gesellschaftsvertrag der SBL ergibt sich für die Stadt Leipzig die Möglichkeit, direkt Einfluss auf die Öffnungszeiten zu nehmen. Die Zuständigkeit für die Gestaltung der Öffnungszeiten für die Schwimmhallen und die Freibäder obliegt generell der Geschäftsführung der SBL.
Die SBL betreibt derzeit acht Schwimmhallen und fünf Freibäder.
Die Freibäder haben folgende Öffnungszeiten:
Diese Öffnungszeiten sind das Ergebnis aus den Erfahrungen der SBL im Betrieb der Freibäder und gelten in dieser Form seit 2012. Davor gab es einheitliche Öffnungszeiten von 10 – 19 Uhr außerhalb und von 09 – 19 Uhr innerhalb der Ferien. An heißen Tagen blieben die Freibäder etwas länger geöffnet. In den Jahren 2010 und 2011 war das Schreberbad an ausgewählten und heißen Tagen bis 22 Uhr geöffnet.
Die Geschäftsführung der SBL hat mitgeteilt, dass es Anfragen zu nächtlichen Öffnungszeitennach 22 Uhr durch Badegäste bisher nicht gab. Daher ist davon auszugehen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger mit den Öffnungszeiten in den überwiegend für die Nutzung durch Familien und Kinder ausgerichteten Freibädern zufrieden sind.
Für eine Erweiterung der Öffnungszeiten in die Nacht hinein gibt es jedoch Hinderungsgründe. Zu allererst ist die Beschränkung der Öffnungszeiten auf behördliche Genehmigungen zurückzuführen. Das können erteilte Baugenehmigungen (Bsp. Ökobad Lindenthal Öffnungszeit bis max. 19 Uhr) sein oder der gesetzliche Lärmschutz ab 22 Uhr. Nahezu alle Freibäder liegen in der Nähe von Wohnbebauung und in Landschaftsschutzgebieten. Dort sind Lärmgrenzwerte bei einem geöffneten Freibad nach 22 Uhr nicht einzuhalten.
Weiterhin verfügt bisher nur eins von fünf Freibädern über eine Unterwasserbeleuchtung. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht in den Freibädern kann ohne ausreichende Beleuchtung der Becken die Sicherheit der Badegäste nicht gewährleistet werden. Auch für die Liegewiesen, Spiel- und Volleyballplätze, die Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Kassen ist keine bzw. keine ausreichende Beleuchtung in den Freibädern vorhanden. Ohne ausreichende Beleuchtung bestehen für die Badegäste und Mitarbeiter akute Sicherheitsrisiken. Außerdem wird für einen nächtlichen Freibadbesuch entsprechend mehr Fachpersonal benötigt, was zu steigenden Personalaufwendungen führt. Daneben sind erhöhte Betriebskosten relevant. Offen bleibt, ob auf Grund der vielen Seen in und um Leipzig tatsächlich eine nennenswerte Nachfrage nach Nachtöffnungszeiten in Freibädern existiert.
Die Schwimmhallen haben folgende Öffnungszeiten für das öffentliche Baden und Schwimmen:
Neben den Öffnungszeiten für das öffentliche Baden und Schwimmen erfolgt in den Schwimmhallen das Schulschwimmen, Vereinssport inkl. Wettkämpfe und die Nutzung durch die Polizei und Feuerwehr sowie kommerzieller Nutzer (z. B. Physiotherapien usw.). Durch die Erweiterung der Schwimmhalle Mitte und den Bau neuer Schwimmhallen wird das Wasserflächenangebot in den nächsten Jahren deutlich erhöht.
Zur Verlängerung der Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb am Beispiel des Sportbades an der Elster bis 24 Uhr untersuchte die bbvl im Auftrag des Aufsichtsrates der SBL realisierbare Möglichkeiten.
Nachstehende Verlängerung der Öffnungszeiten um 8 Stunden pro Woche ab Anfang 2018 mit Fokus auf Abendstunden und Wochenenden könnte erfolgen:
Sportbad an der Elster: Sonntag von 7 Uhr bis 20 Uhr statt bisher 8 bis 16 Uhr (5 Stunden zusätzlich pro Woche). Das Saunaangebot wird ebenfalls verlängert.
Schwimmhalle Nordost: Donnerstag von 18 Uhr bis 24 Uhr statt bisher 18 bis 21 Uhr (3 Stunden zusätzlich pro Woche).
Diese Verlängerung der Öffnungszeiten würde zu einer deutlichen Erhöhung des Personalbedarfs führen. Nach der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen bedarf es für einen ordnungsgemäßen Betrieb einer ausreichenden personellen Ausstattung von 2 Fachkräften pro Schicht (Verkehrssicherungspflicht des Badbetreibers). Hier wären zwei Fachkräfte (Fachangestellte für Bäderbetriebe) als Teilzeitkräfte (34,13 h = 87,5 %) neu einzustellen.
Mit Umsetzung des Beschlussvorschlages würden somit zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 88 T€ (einschließlich Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit) im ersten Jahr anfallen, diese steigen in den Folgejahren auf ca. 110 T€ pro Jahr.
Der zusätzliche Betriebsaufwand würde ca. 55 T€ pro Jahr betragen (geringere Dynamik als bei den Personalkosten).
Die zusätzlichen Erlöse werden auf unter 20 T€ pro Jahr geschätzt.
Daraus ergäbe sich ein negativer Deckungsbeitrag von ca. 123 T€ für das erste Jahr. Auf eine Darstellung von Kannibalisierungs- und Nachfragerückgangeffekten wird verzichtet. Zusätzliche Kosten für Lärmschutzgutachten würden einmalig in Höhe von ca. 5 T€ anfallen. Zur Finanzierung des negativen Deckungsbeitrages wäre die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung durch Anpassung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages mit der Stadt Leipzig sicherzustellen. Im bestehenden Vertrag ist diese Leistungserweiterung nicht darstellbar. Eine Anpassung ist im aktuellen Haushalt der Stadt Leipzig 2017/18 nicht vorgesehen. Der SBL stehen selbst keine Mittel zur Verfügung, um diesen dargestellten Mehraufwand, weder langfristig oder im Rahmen eines Pilotprojektes, zu tragen.
Abschließend ist die Frage zu klären, ob die generelle Verlängerung der Öffnungszeiten von Schwimmhallen bis 24 Uhr genehmigungsfähig ist, da bspw. in der Baugenehmigung des Sportbades eine Öffnung nach 22 Uhr derzeit ausdrücklich untersagt ist.
Nach Beschluss des Aufsichtsrates der Sportbäder Leipzig GmbH vom 30.11.2017 werden die Öffnungszeiten nach dem Umbau und der Erweiterung ab Oktober 2018 für das öffentliche Baden und Schwimmen um 20 h pro Woche erhöht. Diese Erweiterung mit den erforderlichen personal- und Betriebskosten wurde auch bereits im Wirtschaftsplan 2018 abgebildet. Die detaillierte Erweiterung der Öffnungszeiten für öffentliches Baden und Schwimmen stellt sich wie folgt dar:
Weiterhin hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die Planung zu einer weiteren Verlängerung der Öffnungszeiten für das öffentliche Baden und Schwimmen in den Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH um 10 bis 12 Stunden pro Woche im Jahr 2019 in Abhängigkeit der Verhandlungen mit der Stadt Leipzig über eine angemessene Erhöhung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages zur Kenntnis genommen.
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