Ratsinformationssystem
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Es werden keine Produkte und Dienstleistungen Dritter online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert. Es werden nur Veranstaltungen im Rahmen unseres Veranstaltungskalenders bzw. als News unter leipzig.de kommuniziert. Anbieter können per E-Mail diese an die Online-Redaktion melden. Die Auswahl, welche Veranstaltungen kommuniziert werden, trifft die Onlineredaktion aufgrund der vorliegenden Veranstaltungsmeldungen. Ausgewählt werden Veranstaltungen in Leipzig oder dem Leipziger Neuseenland (wenn von größerer Bedeutung und Reichweite). Dabei wird auf eine Mischung der Themen Wert gelegt, um die Vielfalt der Leipziger Veranstaltungslandschaft widerzuspiegeln; eine gewichtige Rolle spielt auch die Bedeutung von Veranstaltungen/News für die Stadt, die Stadtgesellschaft bzw. für einzelne Stadtteile. Der in der Anfrage beispielhaft genannte Felsenkeller ist ohne Frage ein herausragender Veranstaltungsort im Stadtteil, der für Generationen von Leipzigerinnen und Leipzigern identitätsstiftend war.
Es handelt sich hier um redaktionelles Ermessen, für das es kein allgemeingültiges Regelwerk geben kann, da es stark situations- und zusammenhangsabhängig ist. Aus Sicht der Stadtverwaltung handelt es sich bei derartigen Veranstaltungshinweisen um eine Serviceleistung, um Bürgerinnen und Bürger auf herausragende Veranstaltungen hinzuweisen. Hierbei ist nicht die Größe einer Veranstaltung ausschlaggebend. Nicht veröffentlicht werden religiöse (außer im Rahmen städtischer Veranstaltungen) und parteipolitische Veranstaltungen. Veranstaltungen im Bereich Gesundheit werden nur durch das Gesundheitsamtsamt veröffentlicht.
Die Posts werden nicht vergütet. Eine Preisliste existiert somit nicht.
Hinweis: Gesetzestexte siehe unten Aus Sicht der Stadtverwaltung handelt bei diesen Veranstaltungshinweisen um eine Serviceleistung und nicht um Werbung.
Nein.
Die Stadtverwaltung sieht hier keinen Widerspruch. Es können für einen Tag auch mehrere Veranstaltungshinweise veröffentlicht werden. Wenn entsprechende Kommunikationswünsche an uns herangetragen werden, werden diese in der Regel berücksichtigt.
a. im 1. Halbjahr 2016 b. im 2. Halbjahr 2016 c. im 1. Halbjahr 2017. Siehe Antwort zu 3). Es wurden keine Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen im Bereich Social Media erzielt.
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