Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Die Suche nach Möglichkeiten zur Reduzierung von globalen Fluchtursachen hat auch in Deutschland sehr hohe Priorität bekommen. Der Faire Handel ist nicht nur ein hier direkt wirksames Mittel, er stellt zudem auch ein sehr wichtiges globales Nachhaltigkeitsziel dar, das bis 2030 erreicht werden muss.
Seitens der Bundesregierung findet dies seinen Ausdruck unter anderem in sehr günstigen Förderprogrammen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, woraus für Leipzig zwei geförderte Projekte bewilligt wurden. Eines liegt in der Verantwortung der Verwaltung, das zweite, hier gegenständliche, in der Verantwortung des Eine Welt e.V. Leipzig. Für die Abwicklung bedient sich das BMZ der Engagement Global gGmbH.
Mit der Information VI-DS-02178, „Auswertung der Bewerbung Leipzigs um den Titel "Hauptstadt des fairen Handels" 2015 und Schlussfolgerungen“ an den Stadtrat am 09.06.2016 wurden die wichtigsten Erkenntnisse aus der erfolgreichen Teilnahme am Wettbewerb dargestellt.
In der Folgevorlage VI-DS-02178-DS-01, „Auswertung der Bewerbung Leipzigs um den Titel ‚Hauptstadt des fairen Handels‘ 2015: Teilnahme am Programm ‚Koordination kommunaler Entwicklungspolitik - Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen‘ wurde das Erfordernis einer kontinuierlichen Arbeit an der Nutzung der hier liegenden Potentiale begründet und die Antragstellung beschlossen.
Eine erfolgreiche Entwicklung muss allerdings sowohl die Abnehmer- als auch die Anbieterseite einschließen. Hier ist es erforderlich, die außerhalb der Verwaltung stehenden, zivilgesellschaftlichen Kräfte zu nutzen. In der Leipziger Akteurslandschaft verfügt der Eine Welt e.V. Leipzig über eine Alleinstellung; kein anderer Akteur kann annähernd gleichwertige Kompetenzen und Vernetzungen aufweisen.
Darum wurden in gegenseitiger Abstimmung mit dem Eine Welt e.V. Leipzig die beiden Fördermittelanträge gestellt, die auf Seiten der Stadtverwaltung das im Beschaffungsverhalten der Stadt und der städtischen Unternehmen liegende Potential zur Vermeidung von Fluchtursachen erschließen sollen, sowie auf Seiten des Vereines das Gleiche mit den Akteuren der Wirtschaft – insbesondere Einzelhandel und Gastronomie – und der Stadtgesellschaft als Konsumenten erreichen sollen. Der Eine Welt e.V. Leipzig ist ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nr. VR 929 eingetragener Verein. Er verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51ff. der Abgabenordnung und ist daher nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG mit Steuerbescheid vom 14.12.2016 von der Körperschaftssteuer befreit. Der Eine Welt e.V. Leipzig verfolgt unter anderem folgende gemeinnützige Zwecke:
Die Förderung auf dem Gebiet der Stadt Leipzig liegt im öffentlichen und städtischen Interesse. Das Projekt zielt darauf ab, durch die Vernetzung, Wissensvermittlung und das Anknüpfen an Handelstraditionen lokale Akteure zu aktivieren und das Angebot und den Anteil fair gehandelter Produkte zu steigern. Ohne die Zuwendung kann das gemeinsame Projektziel für die beiden Fördermittelstellen des Eine Welt e.V. und der Stadt Leipzig, nämlich die Förderung der Implementation des Prinzips des fairen Handels in Stadtgesellschaft, Stadtverwaltung und Stadtkonzern, nicht im möglichen und notwendigen Umfang erreicht werden.
Der Verein erbringt also eine für das Gesamtprojekt notwendige Leistung. Dabei kann er jedoch die Eigenanteile nicht selbst aufbringen. Eine Erwirtschaftung im Projekt selbst ist ausgeschlossen. Die Eigenanteile sollen daher durch die Stadt Leipzig aus dem eigens hierzu bereitgestellten Budget für Projekte zur Förderung des fairen Handels gestellt werden. Diese Form Kofinanzierung ist im Antragsformular beim Hauptfördermittelgeber standardmäßig als möglich berücksichtigt, bei Antragstellung entsprechend dargestellt und mit dem Zuwendungsbescheid bestätigt worden. Dazu war – bei Vorliegen einer Fördermittelzusage - der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Im Zuge der Erarbeitung des Vertrages zeigte sich, dass diese Leistung der Stadt Leipzig gemäß der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Beschluss Nr. VI-DS-01241 NF 05 der Ratsversammlung vom 18.05.2016) eine Zuwendung darstellt, die einer entsprechenden Beschlussfassung bedarf. Auf dieser Basis ist ein entsprechender Zuwendungsvertrag abzuschließen.
Die Höhe der Projektkosten und der von der Stadt Leipzig gegenzufinanzierenden Eigenmittel in Höhe von ca. 10 % sind ausgesprochen günstig. In geringem Umfang kann der Verein Eigenmittel beitragen, die übrigen, nachzuweisenden Eigenmittel werden durch die Stadt Leipzig kofinanziert. Der projektbezogene Zuwendungsvertrag soll einen Zuwendungsbescheid ersetzen. Der Vertrag übernimmt daher die Vorgaben der durch den Stadtrat beschlossenen Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie; Beschluss Nr. VI-DS-01241 NF 05 der Ratsversammlung vom 18.05.2016). Der vorzeitige Maßnahmenbeginn im Sinne von Punkt 6.4.3 der Zuwendungsrichtlinie ist möglich und zulässig, weil der Zuwendungsempfänger mit der Durchführung der Maßnahme mit Willen und auf Veranlassung des Zuwendungsgebers zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit Datum des Weiterleitungsvertrages der Engagement Global gGmbH, mit der Durchführung beginnen sollte. Die Besetzung der städtischen Fördermittelstelle konnte zum 15. September 2017 erfolgen. Aufgrund großer Verzögerungen seitens des Fördermittelgebers lag der Bewilligungsbescheid für den Eine Welt e.V. erst Ende August beim Verein vor. Der beabsichtigte, darauf aufbauende Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen Stadt und Verein erwies sich als nicht praktikabel, weil nach genauerer Rechtsprüfung hier der Sachverhalt einer Förderung gegeben ist, so dass die hier angestrebte Beschlussfassung erforderlich wird. Aufgrund des Jährlichkeitsprinzips des Haushaltes muss der Beschluss noch im Jahr 2017 erfolgen, damit die vorhandenen Haushaltsmittel nicht verfallen. Die Gesamtfinanzierung des Eine Welt e.V. Leipzig ist im Übrigen gesichert und durch die regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung und den Freistellungsbescheid des Finanzamts nachgewiesen, ebenso wie die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint. Dies ist insbesondere durch den vorliegenden Weiterleitungsvertrag der Engagement Global gGmbH gegeben.
Durch die verzögerte Fördermittelbewilligung verschiebt sich das Projekt zu einem großen Teil in das Jahr 2019. Es ist vorgesehen, die Vertragslaufzeit entsprechend ebenfalls zu verschieben. Dies ist jedoch unter den Vorbehalt der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre gestellt. Die entsprechende Planung der Mittel ist vorgesehen.
Folgen bei Ablehnung:
Im Falle der Ablehnung muss der Verein die Fördermittel ausschlagen und kann seinen Teil des Projektes nicht erbringen. Damit würde auch der Zielerreichungsgrad der städtischen Fördermittelstelle deutlich reduziert bzw. in Teilen ganz in Frage gestellt.
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