Ratsinformationssystem
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Begründung: Das Schullandheim liegt außerhalb der Gebietskörperschaft der Stadt Leipzig. Damit ist die Stadt Leipzig nicht für einen Erhalt der Einrichtung zuständig.
Darüber hinaus unterstützt die Stadt Leipzig nachhaltige Umweltbildung von Schüler/-innen aller Schulformen und Altersklassen gemäß § 37 des Schulgesetzes des Freistaat Sachsen im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben mit der Vorhaltung der Institution „Schulbiologie-zentrum der Stadt Leipzig“ sowie mit der Umsetzung des Projekts „Grün macht Schule“. Alle zwei Jahre schreibt die Stadt Leipzig zudem den Kinder- und Jugendumweltwettbewerb der Stadt Leipzig aus. Insofern sind Umweltbildungsangebote innerhalb der Stadt Leipzig in ausreichendem Maße vorhanden.
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