Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Jahre 2017 bis einschließlich 2021.
2. Das Investitionskonzept Einsatzmitteltechnik und das Investitionskonzept Bau werden zur Kenntnis genommen und als Handlungsgrundlage bestätigt. Die Bestätigung der Einzelmaßnahmen erfolgt nach Haushaltssituation und gesamtstädtischer Priorität. Die Umsetzung wird von der Bestätigung der einzelnen Ausführungsbeschlüsse bzw. der einzelnen Bau- und Finanzierungsbeschlüsse durch die zuständigen Gremien abhängig gemacht. Dabei sind auch die im Einzelfall entstehenden Folgekosten darzustellen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Höhe möglicher Zuwendungen aus Landeszuwendungen nach der Förderrichtlinie Feuerwehr aufgrund der Rahmenbedingungen unter Vorbehalt zu sehen sind und damit ein erhöhtes Fördermittel – Risiko besteht.
4. Über den Stand der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans erfolgt zweijährlich im IV. Quartal, erstmalig im IV. Quartal 2018, ein Bericht im Fachausschuss Umwelt und Ordnung. Im II. Quartal 2021 ist eine erneute Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Leipzig für die Jahre 2022 bis 2027 vorzulegen.
5. Die Funktionsstärke mit 82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2010 bis 2015 wird fortgeschrieben.
Sachverhalt:
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