Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
laut des neuen Sächsischen Schulgesetzes sollen an jeder Schulart/Schulstandort Schulsozialarbeiterstellen geschaffen werden. Für die in der Einwohneranfrage VI-EF-04371 benannten acht Schulen hat der Stadtrat bereits jetzt Schulsozialarbeiterstellen beschlossen, welche nun jedoch durch die Stadt Leipzig - mit Verweis auf einen sozialindikativen Schlüssel - nicht eingerichtet werden.
lch frage daher: 1. Wer hat den benannten sozialindikativen Schlüssel erarbeitet? 2. Wann und durch wen wurde dieser sozialindikative Schlüssel beschlossen? 3. Auf welcher Grundlage (Gesetzestext oder ähnliches) wird für die „finanzielle Zuwendung durch den Freistaat Sachsen“ der von lhnen benannte sozialindikativen Schlüssel eingefordert?
lch bitte um schriftliche Beantwortung.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |