Sachverhalt:
Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zum Nordraumkonzept Leipzig 2025+, für die Jahre 2015 und 2016, in Verbindung mit der Bestätigung Über- / Außerplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-01222, Anlage 1, lfd. Nummer 6) wurde eine Machbarkeitsstudie für das Anlegen eines öffentlichen Gehweges im Bereich der verpachteten Sportplatzanlage Lützschena in Auftrag gegeben.
Das Gutachten empfiehlt aufgrund der gesicherten kommunalen Eigentumsverhältnisse eine Variante für den Verlauf westlich der Sportplatzanlage und östlich des Heidegrabens (siehe Anlage 1 – blaue Linie).
Der im Gutachten favorisierte Weg hat eine Länge von ca. 250 Metern. Geschätzt wird der grundhafte Ausbau ca. 300.000 EUR kosten. Bei diesem Verlauf sind Teile der Pachtfläche betroffen. Diese müssen aus dem Pachtvertragsumgriff ausgegliedert werden. Nach Fertigstellung wird der Weg im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes öffentlich gewidmet.
Der Sportverein hat am 30.05.2017 seine Bereitschaft zur notwendigen Flächenausgliederung erklärt, aber bereits in einem Vorortgespräch am 24.03.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pachtvertragsfläche künftig mit einem Zaun vom öffentlichen Weg abgegrenzt werden muss. Deshalb ist der Bau eines Zaunes beim Bau des Weges bautechnisch und finanziell zu berücksichtigen.
Aufgrund des Heidegrabens sind bei der Planung und beim Bau des Geh- und Radweges besondere wasser- und umweltrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen (z.B. Gewässerrandstreifen von 10 Metern, gemessen ab Böschungsoberkante beidseitig). Das ist dem Sportverein bekannt. Sofern die Baumaßnahme im Außenbereich gemäß § 35 Bau GB stattfindet, sind Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen und im Finanzplan zu berücksichtigen.