Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Alternativvorschlag:
Die Beschlussvorlage wird um einen fünften Beschlusspunkt, dass die Funktionsstärke mit 82 Funktionen aus der 2. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan 2010 bis 2015 fortgeschrieben wird, ergänzt.
Sachverhalt:
Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes folgt insbesondere dem finanziellen Handlungsspielraum der Doppel-Haushaltsplanung 2017/2018 und der mittelfristigen Haushaltsplanung bis 2021 mit einem Zuschuss von jährlich 5,5 Mio. € (insgesamt 27,5 Mio. EUR bis 2021) zur Deckung der finanziellen Bedarfe für eine leistungsfähige Feuerwehr der Stadt Leipzig. Durch die Akquise von Zuwendungen steigt das Ausgabeniveau auf ca. 48,0 Mio. EUR, dem höchsten Ausgabeniveau für die Branddirektion in den letzten Jahren, an.
Im Rahmen der Behandlung in den Ausschüssen wurde die Beschlussvorlage in der 2. Lesung des Fachausschusses Umwelt und Ordnung am 12. Juni 2017 auf Antrag der CDU- Fraktion im Verfahren angehalten. Zur Vorlage wurde durch die CDU-Fraktion der Änderungsantrag VI-DS-03888-ÄA-01 eingebracht. Diesem Änderungsantrag liegt wegen der verwendeten Terminologie offensichtlich der letzte Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aus dem I. Quartal 2016 vor.
Änderungsanträge zu 1.: „Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2017 – 2021 wird als Arbeitspapier zur Kenntnis genommen und an die Verwaltung zur Überarbeitung zurückverweisen.“
Wird abgelehnt. Zur Begründung wird auf die Gründe zu den einzelnen Sachverhalten in der Ziffer 3 a) bis 3 g) des ÄÄ verwiesen.
zu 2.: „Die überarbeitete Endfassung der 3. Fortschreibung wird bis 30.09.2017 in den Stadtrat eingebracht.“
Wird abgelehnt. Zur Begründung wird ebenfalls auf die Gründe zu den einzeln aufgeführten Sachverhalten in der Ziffer 3 a) bis 3 g) des ÄÄ verwiesen.
zu 3.: Gegenstand dieser Überarbeitung sollen insbesondere folgende Sachverhalte sein:
a) „Konsequenzen aus der Wachstumsdynamik der Stadt, die bereits bis 2021 wirksam werden“ wird abgelehnt, da sich die Konsequenzen insbesondere in den aufgeführten Investitionsvorhaben für Technik und Bau in den Tabellen 4, 5 und 6 zeigen, aber auch im Stellenplan 2017/2018, über den im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung der Stadtrat bereits beschlossen hat, berücksichtigt wurden.
b) Festlegung der notwendigen Personalstruktur der Berufsfeuerwehr durch:
wird abgelehnt, da Verwaltungshandeln
wird zugestimmt obwohl die Funktionsstärke aus der 2. Fortschreibung unverändert fortgeschrieben wird
wird abgelehnt, da Verwaltungshandeln und
c) Einbeziehung der für den Brandschutz notwendigen Back-Office-Bereiche der Branddirektion wird abgelehnt, da Verwaltungshandeln
d) Investitionskonzept Bau mit Entscheidungen zum Neubau Feuerwache Nord und zum 4. BA des FTAZ/ Feuerwehrzentrum wird mit dem Hinweis, diese Investitionen ab der Doppelhaushaltsplanung 2021/2022 zu prüfen, abgelehnt
e) Notwendigkeit eines Sirenenwarn- und Informationssystem und daraus resultierende Schlussfolgerungen wird abgelehnt, da das kein Bestandteil von Brandschutzbedarfsplänen als Aufgabe der örtlichen Brandschutzbehörde nach § 6 SächsBRKG ist und der Warnung- und Informationspflicht nach § 36 SächsBRKG durch die Stadt Leipzig mit anderen Medien nachgekommen wird
f) Budget zur Umsetzung der Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig über 2018 hinaus wird abgelehnt, da mit Beschlussvorlage VI-DS-0269 der Ratsversammlung vom 17. November 2016 bereits Verwaltungshandeln
g) Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren an Werktagen mittels Besetzung geeigneter Stellen der Stadtverwaltung, einschließlich Eigenbetriebe durch Angehörig der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig wird abgelehnt, da bereits Verwaltungshandeln
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |