Ratsinformationssystem
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Sachverhalt:
Nachfrage 1: Mit welchen Krankenkassen wurde verhandelt? Warum wurde nur mit acht von insgesamt zehn verhandelt?
Nachfrage 2: Welche Kommunen, auf deren Erfahrungen die Stadt Leipzig zurückgriff, haben bereits – unabhängig von der Entscheidung des Bundeslandes – eine kommunale eGk für Geflüchtete eingeführt? Wie konnte die Lösung der in der Antwort auf die o.g. Anfrage aufgeführten Probleme („z.B. die Einschränkung des Leistungsumfangs für Personen mit gekürzten Leistungen nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz oder die Prüfung des Leistungsumfangs nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz“) dort gelöst werden?
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