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Vorlage - VI-DS-03173-NF-02  

 
 
Betreff: Planungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hbf-Ostseite im Zusammenhang mit der Errichtung eines Fernbusterminals
Status:öffentlich (Vorlage abgeschlossen)Vorlage-Art:Neufassung
Einreicher:Dezernat Stadtentwicklung und BauBezüglich:
VI-DS-03173
Beratungsfolge:
FA Finanzen Vorberatung
20.03.2017    Fachausschuss Finanzen      
03.04.2017    Fachausschuss Finanzen      
FA Stadtentwicklung und Bau Vorberatung
14.03.2017    Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau      
SBB Mitte Anhörung
30.03.2017 
SBB Mitte ungeändert beschlossen   
Ratsversammlung Beschlussfassung
12.04.2017 
Ratsversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Sachstand zum geplanten Busabstellplatz einschl. Zufahrtsstraße an der Ostseite des Hauptbahnhofes in Verlängerung der Sachsenseite wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die weiteren Planungen zu veranlassen und durchzuführen. Die erforderlichen Planungskosten in Höhe von ca. 292.000 EURO (brutto) werden aus den verfügbaren Mitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem PSP-Element Planung investive Vorhaben(7.000583.700) in 2017 bereit gestellt (Planansatz bzw. Ermächtigung aus Vorjahr. Die Baukosten betragen voraussichtlich ca. 1.949.000 EURO (brutto).

 

3. Der beschriebenen Verfahrensweise in der Begründung der Vorlage für die beabsichtigte Planung  sowie für die Finanzierung der Planung und Umsetzung wird zugestimmt.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, erforderliche Vereinbarungen für Planung und Bau (z. B. Planungskostenerstattungsvereinbarung) abzuschließen.

 

5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz Hauptbahnhof Ostseite/Sachsenseite (PP 0104) auf den Flurstücken 3918/37 und 3960/12 Gemarkung Leipzig gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.

 

 

 

 


 

 

1. Grundlagen

 

Im Zusammenhang mit innenstadtnahen Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler/teils auch internationaler Bedeutung wie zum Beispiel Bachfest, Stadtfest oder Weihnachtsmarkt kommen zahlreiche Besucher in die Stadt Leipzig. Diese kommen als Tagesgäste und auch als Übernachtungsgäste in die Stadt. Eine Vielzahl von Tagesgästen besucht die Stadt in Gruppen mit Reisebussen. Das touristische Interesse z. B. am Leipziger Weihnachtsmarkt steigt von Jahr zu Jahr. Jährlich kommen rund 2,5 Millionen Besucher. Im Jahr 2014 nutzten ca. 6 % der auswärtigen Besucher organisierte Busreisen von Reiseveranstaltern. Durch die steigende überregionale Bedeutung der Stadt Leipzig profitieren insbesondere Handel und Gastronomie in der Innenstadt und auch weitere Wirtschaftsbetriebe in der gesamten Stadt.

 

Die Attraktivität der Veranstaltungen, des Gesamterlebnisses Stadt Leipzig, wird dabei natürlich auch von der Zufriedenheit der Leipziger Gäste und dem erlebten Komfort bei An- und Abreise bei Gruppenreisen mit dem Reisebus geprägt. Nicht zuletzt ist der erlebbare Reisekomfort für die gewerblichen Bus- und Reiseunternehmen von Bedeutung, da diese für ihre Kunden attraktive Unternehmungen mit entsprechendem Komfort und Angebot für die aufzurufenden Preise anbieten müssen und wollen.

 

Leipzig ist im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Routen von Fernbussen Transit-station und auch Ziel-Ort, so dass die Bedingungen für Fernbusreisende ebenfalls ein Qualitäts-merkmal der Stadt mit Strahlkraft darstellen.

 

So gesehen, steht der überregionale und auch internationale Ruf der Stadt Leipzig auch im Zu-sammenhang mit attraktiven An- und Abreisebedingungen, genauso wie die Effekte für städtische und regionale Wirtschaftsunternehmen.

 

 

1.1 Reisebusse

 

Der seit Jahren hohe Bedarf an innenstadtnahen Abstellflächen für Reisebusse wird auf der Ostseite des Leipziger Hauptbahnhofes mit heute ca. 16 Busstellflächen abgedeckt. Mit Beginn der Umsetzung des geplanten privaten Bauvorhabens für 2 Hotels entfällt diese Parkmöglichkeit für Busse. Dann stehen zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste für organisierte Busreisen die Busparkplätze im Stadtgebiet zur Verfügung, im Stadtzentrum beispielsweise ca. 24 Busparkplätze. Polster & Pohl verhandelt mit der Deutschen Bahn zu einer Mietfläche im Hauptbahnhof (Bereich Gleise 1 bis 5), um dort vollständig die An- und Abreise für Polster & Pohl-Reisen zu organisieren.

 

Die Fläche des heutigen Busparkplatzes (Grundstück 3918/37 sowie das städtische Flurstück 3960/12) wurde mit Verfügung vom 20.11.2006 mit Zustimmung des damaligen Eigentümers als öffentlicher Platz mit beschränktem öffentlichen Fahrzeugverkehr gewidmet und demgemäß als Busparkplatz genutzt. Das Grundstück 3918/37 wurde zwischenzeitlich zweimal weiter verkauft. Der damalige Vertrag mit dem Eigentümer wurde durch diesen gekündigt.

 

Der Grundstückseigentümer hat, solange das Grundstück als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist, grundsätzlich Anspruch auf Übernahme der Fläche und für die Nutzung einen Anspruch auf Entschädigung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 393 „Östlich des Hauptbahnhofes-Sachsenseite, Brandenburger Straßesollte die Fläche zukünftig als Baufläche ausgewiesen werden. Deshalb haben sich die Stadt und der Eigentümer zum damaligen Zeitpunkt verständigt, dass das Grundstück durch die Stadt nicht erworben wird und der Eigentümer lediglich eine Nutzungsentschädigung in Anspruch nimmt. Gleichzeitig wird die Nutzung der Fläche als öffentliche Verkehrsfläche bis zum 31.03.2015 gesichert. Ein Optionsrecht der Stadt bis zum 31.12.2015 hängt davon ab, dass der Eigentümer nicht kündigt. Zwischenzeitlich wurde die Vereinbarung

2 mal verlängert (letztmalig bis März 2017).

 

Auf dieser Grundlage wurde mit Datum 25.02.2013 für das Flurstück 3918/37 eine Vereinbarung zur Nutzung einer Fläche als öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Ostseite des Hauptbahn-hofes(Mietvertrag) zwischen Stadt Leipzig und dem Privaten geschlossen und eine weitergehende Umgestaltung der Flächen von der Stadt Leipzig durchgeführt. Mit Blick auf den städtischen Haushalt stehen damit derzeit die Parkgebühreneinnahmen durch die geschaffenen zusätzlichen gebührenpflichtigen Pkw-Stellplätze den Pachtbeträgen gegenüber.

 

 

1.2 Fernbushaltestelle Goethestraße

 

In den letzten 4 Jahren (Liberalisierung des Fernbusmarktes) hat sich in Deutschland und Europa ein Fernreisemarkt mit Reisebussen als Konkurrenz zum Fernverkehrs- und teilweise auch zum Regionalverkehrsangebot auf der Schiene entwickelt. Dieser ist in ständiger Weiterentwicklung, die Fahrgastzahlen, Reiserouten und Unternehmen sowie Kostenstrukturen betreffend.

 

Derzeit gibt es in Deutschland keine finanzielle Unterstützung für die Kommunen bei der Schaffung und Unterhaltung entsprechender Infrastruktur für Fernbusse. In der Regel, so auch in Leipzig an der Goethestraße, werden mit verkehrsrechtlichen Instrumenten Straßenrand-Haltestellenein-gerichtet. Dort stehen meist weder ausreichende Flächen für Busse und Reisende noch sanitäre Einrichtungen oder ausreichend Sitz- und Unterstellmöglichkeiten zur Verfügung. Derzeit sind in der Goethestraße 4 Halteplätze für Fernbusse eingerichtet, an denen ca. 250 An- und Abfahrten am Tag bzw. rd. 1700 An- und Abfahrten in der Woche stattfinden.

 

Laut einer bundesweiten Umfrage zum Fernbusmarkt, die im Auftrag des Baden-Württembergi-schen Industrie- und Handelskammertages und des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e. V. im Jahr 2015 durchgeführt wurde, lag der Spitzenwert bei ca. 4.000 Abfahrten pro Woche. Die von den Befragten angegebene Bandbreite reichte dabei von 150 Abfahrten pro Woche bis 4.000 Abfahrten pro Woche. Zum Zeitpunkt der Befragung (Mai 2015) hatte Leipzig ca. 970 An- und Abfahrten pro Woche.

 

Durch die in Leipzig an der Fernbushaltestelle Goethestraße bestehenden unzureichenden Flächenangebote für Busse und Reisende kommt es zunehmend zu konfliktreichen verkehrlichen Situationen und einer zunehmenden Verschlechterung des Umfeldes an der Parkanlage.

Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Einrichtung einer sicheren, leistungsfähigen und attraktiven Fernbushaltestelle. Durch die fehlenden finanziellen Fördermöglichkeiten ist jedoch die Finanzierung durch die Kommune aktuell nicht möglich.

 

 

2. Veranlassung

 

Der Eigentümer der Flächen an der Ostseite des Hauptbahnhofes hat diese mit dem Ziel der Errichtung von 2 Hotels erworben. Daher stellt die Nutzungsmöglichkeit als innenstadtnaher Busparkplatz mittels Mietvertrag eine Interimsnutzung dar (s. 1.1).

 

Deshalb musste nach einer Möglichkeit gesucht werden, die Interessen

- dringend zu erhaltender Busparkplatz mit innenstadtnaher Lage für jegliche Arten und Zwecke von

  Reisebussen,

- dringend zu schaffende Fernbushaltestelle,

- privates Interesse des Flächeneigentümers zur Immobilienentwicklung

  unter einen Hut zu bringen.

 

Dies ist in mehrjährigen Bemühungen unter wesentlicher Mitwirkung des privaten Investors wie folgt gelungen:

 

Der Investor errichtet auf seinen Flächen 2 Hotels sowie ein Fernbusterminal auf eigene Kosten. Der Betrieb des Fernbusterminals erfolgt durch einen Privaten auf dessen Kosten. Des Weiteren unterstützt der Investor die Stadt bei der Beschaffung von Ersatzflächen für einen Busparkplatz in unmittelbarer Nähe und unterstützt ebenfalls bei der Vorbereitung der Flächen zu Errichtung eines Busabstellplatzes. Die Stadt veräußert die in ihrem Eigentum stehende Fläche an der Ostseite des Hauptbahnhofes an den Investor, welche für die Entwicklung erforderlich ist. Dies ist Gegenstand einer gesonderten Vorlage zum Grundstücksgeschäft. Des Weiteren errichtet der Investor über dem Fernbusterminal ein Parkhaus mit einer Kapazität von 560 Stellplätzen.

 

Das Busterminal soll künftig die zentrale Fernbus-Haltestelle von Leipzig für den Fernbus-Linien-verkehr sein und darüber hinaus als Haltestelle für den sonstigen Fernbusverkehr inklusive sonstigem touristischem Busverkehr dienen. Ausgenommen davon sind der Busverkehr im öffentlichen Personennahverkehr und der Regionalbusverkehr. Der Regionalbusbahnhof an der Ostseite des Hauptbahnhofes hat ausreichende Kapazitäten und verbleibt. Im Busterminal soll das Ein- und Aussteigen über sogenannte Slots (englisch für Zeitfenster) mit einer Zeitbegrenzung erfolgen. Mit der Umsetzung des Busterminals und entsprechenden Erteilungen von Liniengenehmigungen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden wird davon ausgegangen, dass künftig alle Fernbushalte hier erfolgen.

Der Halt für Fernbusse in der Goethestraße wird nicht mehr vorgesehen.

 

Die Fläche des heutigen Busparkplatzes, auf der heute ca. 16 Busse kostenlos parken können, steht der Stadt Leipzig wie bereits ausgeführt auf der Grundlage eines Mietvertrages zwischen Grundstückseigentümer und Stadt nur befristet zur Verfügung. Daher verfolgt die Stadt Leipzig bereits seit einigen Jahren das Ziel, eine angemessene Lösung für das Abstellen von Bussen für das Oberzentrum Leipzig in Bahnhofsnähe zu finden.

 

Für einen alternativen Standort wurden im Jahre 2011 Variantenuntersuchungen im Bahnhofsum-feld mit verschiedenen Standorten auf ihre Eignung hinsichtlich Flächengröße, Erschließungs-situation, Eigentumsverhältnisse und Umsetzungsmöglichkeiten untersucht. Erst mit Konkreti-sierung der Bebauungsabsichten auf dem heutigen Busparkplatz konnte in Abstimmung mit dem Investor die Thematik soweit vertieft werden, eine Lösung sowohl im Interesse der Stadt als auch des Investors zu finden. Im Ergebnis dieser Abstimmungen erweist sich die Fläche am Ende der ehemaligen Ladestraße und in Verlängerung der Sachsenseite aufgrund der Nähe zum geplanten Busterminal und einer Erschließung über den Promenadenring/Brandenburger Straße sowie der zur Verfügung stehenden Flächengröße als geeignet. Diese Flächen befinden sich noch im privaten Eigentum.

 

Für eine Nutzung der Flächen als Busabstellplatz muss die vorhandene Zuwegung als öffentliche Zufahrt errichtet sowie auf den Flächen ein Busparkplatz errichtet werden.

 

 

3. Grunderwerb/Grundstückstausch

 

3.1 Allgemeines

 

Der Investor für die beiden Hotels und das Fernbusterminal/Parkhaus hat seit Beginn seiner Planungen und Abstimmungen mit der Stadt sein Interesse erläutert, im Zusammenhang mit der Betreibung eines Fernbusterminals eine gewisse Anzahl von Busparkplätzen in unmittelbarer Nähe zum Fernbusterminal für Standzeiten, Reinigung, WC-Entsorgung zu bewirtschaften. Dies stellt ein Alleinstellungsmerkmal im Hinblick auf Pünktlichkeit und Komfort von Fernbussen dar.

 

Dieses Interesse wiederum deckt sich mit dem Interesse der Stadt für einen alternativen Standort in geeigneter Größe als Busabstellplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. In den ersten Gesprächen mit der Eigentümerin der Flächen der ehemaligen Ladestraße und anschließender, zum damaligen Zeitpunkt für Baustelleneinrichtungen genutzten Fläche wurde noch davon ausgegangen, dass die Eigentümerin in Abstimmung mit der Stadt die Flächen selbst entwickelt und nach Fertigstellung der Anlage die Grundstücke an die Stadt verkauft. Dies wurde während des weiteren Planungsprozesses seitens der Eigentümerin verworfen und die Flächen öffentlich ausgeschrieben. Seitens der Stadt lag zum damaligen Zeitpunkt lediglich eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2011 vor. Eine Planung, Finanzierung und Umsetzung im Zusammenhang mit den zeitlichen Zwängen des privaten Investors für Hotels und Fernbusterminal/Parkhaus erschien der Verwaltung nicht machbar. Vor dem Hintergrund der seitens des Investors geplanten Zeitschiene wurde der Weg gewählt, dass der Investor die ausgeschriebenen Flächen kauft und einen Teil der Fläche für den Servicebereich einschl. 10 Busabstellplätzen für das Fernbusterminal selbst entwickelt.    

 

Die Eigentümerin (DB Netz AG) hatte mehrfach mündlich und schriftlich formuliert, dass sie die Flächen, wie sie stehen und liegen, veräußert. Außerdem hatte sie abschließend schriftlich geäußert, dass sie nur verkauft, wenn ihr keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen und eine, wie auch immer geartete Nachzahlung an die Stadt Leipzig z. B durch Erschließungs- oder Ausbaubeiträge nicht in Betracht kommt. Der Kauf der Flächen ist mittlerweile erfolgt.

 

Da es sich bei der Herrichtung der vorhandenen Zuwegung, die für die Anbindung eines Bus-parkplatzes nicht ausreichend bemessen ist (Querschnittsaufteilung sowie baulicher Zustand) um eine Erschließungsmaßnahme handelt, kommt die Erschließungsbeitragssatzung zum Tragen.

 

 

3.2 Abfolge

 

Aus Gründen der zeitlichen Machbarkeit ergibt sich folgende Abfolge:

 

Der Investor erwirbt von der Eigentümerin die Flächen für die bestehende Zufahrtsstraße, des geplanten Busabstellplatzes sowie des künftigen Servicebereiches.

Anschließend veräußert der Investor im Tausch und Wertausgleich gegen das städtische Flurstück 3960/12, Gemarkung Leipzig im Bereich des heutigen Busparkplatzes die von der Eigentümerin erworbenen Flächen an die Stadt. Ausgenommen hiervon ist die sogenannte Servicefläche.

Der Investor plant und baut selbst die Servicefläche für 10 Busabstellplätze sowie die Serviceein-richtungen (s. Punkt Planungsstand) in enger Abstimmung mit der Stadt. Für diese Maßnahme ist eine Baugenehmigung erforderlich. Provisorisch gestattet er der Stadt in gesonderter Vereinbarung (Tauschvertrag) das Abstellen von 12 bis 15 Bussen.

 

Die Stadt plant anschließend die Ersterschließung für die Zufahrtsstraße sowie den öffentlichen Busabstellplatz und setzt diese Maßnahme um. Zufahrtsstraße und Busabstellplatz werden nach Fertigstellung öffentlich gewidmet. Die Stadt erwirbt diese Flächen auf der Grundlage eines Tauschvertrages. Dieser Tauschvertrag wird gesondert in die Gremienbeteiligung gegeben.

 

 

3.3 Erschließungsbeiträge

 

Die Erschließungsbeiträge für die Herstellung der künftigen Straße werden nach Fertigstellung gegenüber den Anliegern der an die öffentliche Straße anliegenden Grundstücke erhoben werden. Die Höhe wird nach den Grundsätzen des Beitragsrechtes auf Grundlage der tatsächlichen Kosten für die Herstellung der Straße ermittelt.

 

Die derzeitige Eigentümerin (DB Netz AG) der gesamten Fläche des Busabstellplatzes / Zufahrts-straße, wäre hauptsächliche Anliegerin der neuen Zufahrtsstraße. Der  Beitragsbescheid würde nach jetziger Schätzung der  Herstellungskosten voraussichtlich 450.000 betragen. 

 

Die Eigentümerin hat in den Verkaufsgesprächen mitgeteilt, dass das Straßenvorhaben aus ihrer Sicht allein städtischen Interessen diene. Das Bahngelände sei über die Sachsenseiteerschlos-sen. Durch eine finanzielle Belastung mit entstehenden Beiträgen wäre eine Grundstücksveräu-ßerung für sie wirtschaftlich nicht tragbar. Wenn die Eigentümerin oder ein mit ihr verbundenes Unter-nehmen zum Zeitpunkt der Erhebung der Beiträge noch Eigentümer der Anliegergrundstücke ist, fordert sie daher eine Freistellung.

 

Aus Gründen des öffentlich-rechtlichen Erschließungsbeitragsrechts muss nach Beendigung der vorliegenden Straßenbaumaßnahme eine Erhebung der Beiträge gegenüber den Eigentümern dieser anliegenden Flächen erfolgen. Es ist daher lediglich eine zivilrechtlich regelbare Freistellung der Eigentümerin oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens möglich.

 

Diese zivilrechtliche Freistellung ist wegen des hohen öffentlichen Interesses am Busabstellplatz  Gegenstand des für die Verlagerung notwendigen Grundstücksgeschäfts (Tauschvertrag).

 

4. Planungsstand/Planungsbeschluss

 

Der derzeitige Planungsstand (Voruntersuchung) ist den Lageplänen Anlage 2 (3 Blätter) zu entnehmen.

 

Die Maßnahme umfasst den Zufahrtsbereich auf einer Länge von ca. 500 m, beginnend an der Einmündung Sachsenseite sowie die Fläche für den Busparkplatz auf einer Fläche von insgesamt ca. 8.600 m².

 

Für die Zufahrtsstraße (ehemalige Ladestraße) ist aufgrund ihrer heutigen Beschaffenheit ein grundhafter Ausbau erforderlich. Die Straße wird nach der Richtlinie RASt06 sowie nach den Schleppkurven für den Begegnungsfall Bus/Bus konzipiert. Auf der östlichen Seite der Straße ist ein Gehweg vorgesehen. Im vorderen Bereich befindet sich auf einer Länge von ca. 180 m eine Stützwand, die unter Denkmalschutz steht und für die Sanierungsmaßnahmen mit dem Straßenbau erforderlich werden.

 

Die gesamte Busabstellplatzkapazität für insgesamt ca. 40 Busabstellplätze gliedert sich in eine Fläche für die künftig öffentlich zu widmende Busabstellfläche (Kapazität ca. 30 Busabstellplätze) sowie eine private Fläche für 10 zu reservierende Busabstellplätze und Serviceeinrichtungen.

 

Die Reservierung von 10 Busabstellplätzen steht im Zusammenhang mit der Betreibung des Busterminals und hat aufgrund der kurzen Entfernung zwischen Fernbusterminal und Busabstellplatz sowie der vorhandenen Serviceeinrichtungen gegenüber anderen Städten wesentliche Vorteile, z. B. dass Fernbusse ihre Abfahrtszeiten wesentlich besser einhalten können.

 

Entsprechend der vorliegenden Planung wird eine kompakte Fläche (künftig separates Flurstück) hierfür einschl. Serviceeinrichtungen berücksichtigt. Die Bewirtschaftung des Busterminals und der Servicefläche erfolgt über den Investor.

 

Zu den Serviceeinrichtungen gehören:

- eine Fläche für die Innenreinigung der Busse mit Wasser- und Stromanschluss,

- Toiletten für die Busfahrer,

- eine fest installierte Toilettenentleerstation für Reisebusse (geeignet für Busse verschiedener

  Größen).

 

Ziel ist es, dass diese Serviceeinrichtungen von allen Busfahrern gegen Gebühr genutzt werden können.

 

Der Investor wird die Fläche für die 10 reservierten Busabstellplätze einschl. Serviceeinrichtungen sowie ein Provisorium zum Wenden von Bussen selbst planen und herstellen.

 

Die Stadt wird die Planungen für die Zufahrtsstraße und den künftig öffentlichen Busabstellplatz sowie für erforderliche Maßnahmen an der Stützwand beauftragen und bauen. Mögliche Provisorien während der Bauphase sind in der weiteren Planung konkret zu untersuchen.

In der Planung sind stets die Belange der Bahn (Wegerechte, bahnbetriebsnotwendige Leitungen) zu berücksichtigen.

 

Nach Fertigstellung des öffentlichen Busabstellplatzes und öffentlicher Widmung wird dieser auf der Grundlage der Verordnung der Stadt Leipzig über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) bewirtschaftet.

 

Mit der vorgesehenen Planung wird auch ein Teilstück des künftigen Parkbogens Ost (Umnutzung ehemaliger brachliegender Bahntrassen zu einem ca. 5 km langen Geh-/Radweg) berücksichtigt, indem die Nutzung für Radfahrer auf der Zufahrtsstraße bis in Höhe der Straßenüberführung Brandenburger Straße und perspektivisch unter der Brücke bis zum Freiladebahnhof Ost ermöglicht wird.

Auf der Grundlage der Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage können Planungen ab der Leistungsphase Entwurf beauftragt werden.

5. Kosten

 

Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme nicht förderfähig ist. Im Rahmen der Entwurfsplanung wird dies jedoch nochmals im Detail geprüft. Dazu wurde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr angefragt.

 

Vom Investor wurde in Abstimmung mit der Verwaltung die Vorplanung entsprechend HOAI beauftragt. Die Stadt wird sich an den bisher beauftragten Planungskosten anteilig beteiligen. Hierzu wird eine Planungskostenerstattungsvereinbarung abgeschlossen. Bis zur Leistungsphase 9 wird von Planungskosten in Höhe von insgesamt ca. 292.000 brutto ausgegangen. Diese werden aus den verfügbaren Mitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem PSP-Element Planung investive Vorhaben(7.000.583.700) in 2016 und 2017 bereitgestellt.

 

Entsprechend der vorliegenden vorläufigen Kostenberechnung vom 26.08.2016 wird die Umsetzung der städtischen Maßnahme nach Ausschreibung ca. 1.949.000 EURO (brutto) kosten. Die Maßnahme konnte bisher nicht innerhalb der vorgegebenen Eckwerte des Haushaltsplans 2017/2018 eingeordnet werden. Von einer Eckwerterhöhung bzw. zusätzlichen Finanzen aus dem gesamtstädtischen Haushalt kann nicht ausgegangen werden.

 

Eine Umsetzung ist nur möglich, wenn die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung in 2017 und 2018 aus Grunderwerbsmitteln und Haushaltsausgaberesten des Verkehrs- und Tiefbauamtes erfolgt. Nach jetzigem Kenntnisstand ergibt sich damit folgende Finanzierungsübersicht:

 

 

PSP-Element

Maßnahme

Summe (EURO)

2016

7.0001514.700

Busparkplatz westlich hinter Baumarkt

146.000,00

2016

7.0000296.700

Pauschalposition für kleine Einzelmaßnahmen

40.000,00

2016

7.0001114.705

August-Bebel-Straße

77.000,00

2016

7.0001027.705

Umfeld Probsteikirche

4.765,00

2016

7.0000552.705

KV Karl-Tauchnitz-Straße

3.485,00

2017

7.0001514.700

Busparkplatz westlich hinter Baumarkt

124.189,00

2015/2016 Haushaltausgaberest Grunderwerb

7.0000819.700.8

GE Leitungsrechte Regenrückhaltebecken Heidegraben

21.811,00

Haushaltsausgaberest

7.0000299.700

Antonienbrücken

215.066,53

Haushaltsausgaberest

7.0000404.700

Vorkaufsrechte Pauschalposition

57.227,24

Haushaltsausgaberest

7.0000783.700

Kreisverkehr Leinestraße

114.066,00

Haushaltsausgaberest

7.0000786.700

Geh- und Radweg Alte Tauchaer Straße

13.413,62

Haushaltsausgaberest

7.0000795.700

Neubau Teslabrücke

616,94

Haushaltsausgaberest

7.0000942.700

Grunderwerb Delitzscher Straße

11.250,00

Haushaltsausgaberest

7.0001108.700

Erich-Köhn-Straße

302.600,00

Haushaltsausgaberest

7.0001117.700

Karl-Liebknecht-Straße/

Peterssteinweg

262.038,89

Haushaltsausgaberest

7.0001203.700

Braustraße zwischen Dufourstraße und Karl-Liebknecht-Straße

46.000,00

Haushaltsausgaberest

7.0000506.700

Knoten Chemnitzer Str./Leinestr.

109.900,00

Haushaltsausgaberest

7.0001114.700

August-Bebel-Straße

90.000,00

Haushaltsausgaberest

7.0000643.700

FM CTL-Petersstraße, 3. BA

30.000,00

Haushaltsausgaberest

7.0000536.700

 

59.600,00

Haushaltsausgaberest

7.0000552.700

 

21.000,00

 

6. Folgen bei Nichtrealisierung

 

Sollte die Maßnahme nicht umgesetzt werden, verfügt die Stadt Leipzig mit Beginn der Bauarbeiten auf dem heutigen Busparkplatz durch einen Investor über keine innenstadtnahe Fläche mehr zum Abstellen/Parken von Bussen.

 

Nach heutigem Kenntnisstand steht keine andere geeignete Fläche für diese Nutzung im Umfeld des Bahnhofs zur Verfügung. Damit gibt es keine erkennbar gleichwertige Alternative zum vorliegenden geplanten Standort sowie zur Umsetzung.

 

 

7. Weiteres Verfahren

 

Auf der Grundlage der weiteren Planungsergebnisse, erfolgtem Grunderwerb, Einbringung und Bestätigung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses ca. Mitte 2017 ist nach heutigem Kenntnis-stand eine Umsetzung der Baumaßnahme von Ende 2017 bis Ende 2018 denkbar.

 

Die Beauftragung der weiteren Planungen kann erst auf der Grundlage des bestätigten Planungs-beschlusses erfolgen.

 

 

Anlagen

Übersichtsplan,

Lagepläne, Blätter 1 bis 3

Grundstücksplan Hbf Ostseite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

nein

X

wenn ja,

Kostengünstigere Alternativen geprüft

X

nein

 

ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung

Folgen bei Ablehnung

 

nein

X

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?

 

nein

X

ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung

 

 

Im Haushalt wirksam

von

bis

Höhe in EUR

wo veranschlagt

Ergebnishaushalt

Erträge

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

Finanzhaushalt

Einzahlungen

 

 

 

 

 

Auszahlungen

2017

 

292000

7.000583.700

Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?

 

nein

 

wenn ja,

 

Folgekosten Einsparungen wirksam

von

bis

Höhe in EUR (jährlich)

wo veranschlagt

Zu Lasten anderer OE

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand

 

 

 

 

Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten

Ergeb. HH Erträge

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Stellenplan

 

nein

 

wenn ja,

Beantragte Stellenerweiterung:

Vorgesehener Stellenabbau:

Beteiligung Personalrat

 

nein

 

ja,

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Finanzierung_Busabstellplatz_Bahnhof (87 KB)    
Anlage 1 2 Anl1 - Übersichtsplan (1864 KB)    
Anlage 2 3 Anl2-Bl1-Lageplan Südbereich (908 KB)    
Anlage 3 4 Anl2-Bl2-Lageplan Mittelbereich (958 KB)    
Anlage 4 5 Anl2-Bl3-Lageplan Baustellenplatz (979 KB)    
Anlage 5 6 Anl3 - Grundstücksplan (736 KB)