Beschlussvorschlag: - Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
- Die Gesamtkosten betragen 30.532.846 €. Der städtische Anteil beträgt 19.332.846 €. Die Einzahlungen sind im PSP-Element K.-Heine-Str. 22b Einrichtung. Gymnasium 7.0000965.705 in Höhe von 11.200.000 € geplant.
- Die Auszahlungen sind im PSP-Element K.-Heine-Str. 22b Einrichtung Gymnasium 7.0000965.700 in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
bis 2015: 1.777.920 € 2016: 110.485 € 2017:1.705.000 € 2018:7.139.000 € 2019: 10.000.000 € 2020:8.900.000 € (erforderlich 9.231.701 €) und 568.100 € für Ausstattung im Ergebnishaushalt unter PSP-Element 1.100.21.7.1.01.19/ Sachkonto 4253100 Die Einnahmen sind wie folgt geplant: 2018:4.800.000 € 2019:4.000.000 € 2020:2.400.000 € Die vollständige Einordnung der Jahresscheibe 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb Budget AfJFB. Die Aufwendungen für die Ausstattung werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 angemeldet und dabei wird über eine zusätzliche Bereitstellung entschieden. - Für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:
kassenwirksam 2018: 5.000.000 € kassenwirksam 2019: 6.000.000 € kassenwirksam 2020: 9.500.000 € Die vollständige Einordnung der Verpflichtungsermächtigung 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb Budget AfJFB. - Im Haushaltsjahr 2020 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten in anteiliger Höhe an, ab dem Haushaltsjahr 2021 in voller Höhe
2020 KG 200 Objektmanagementkosten 47.052 € KG 300 Betriebskosten127.716 € KG 400 Instandsetzungskosten118.357 € 2021 ff KG 200 Objektmanagementkosten141.155 € KG 300 Betriebskosten 383.149 € KG 400 Instandsetzungskosten355.072 € Die in den Haushaltsjahren 2020 ff. entsprechend Tabelle 1 anfallenden Nutzungskosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 ff zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. - Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel.
- Sofern Kostenerhöhungen aufgrund von Baupreissteigerungen bis zu einer Höhe von maximal 3,00 Mio € eintreten und diese Kostenerhöhung nicht durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden kann, wird eine überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) Sächs.gemO bestätigt. Die Deckung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt innerhalb des Budgets des AfJFB aus Projekten, welche nicht oder nicht entsprechend der zeitlichen Veranschlagung im Haushaltsplan realisiert werden können. Der Stadtrat (Verwaltungsausschuss) wird zu gegebenem Zeitpunkt über die Inanspruchnahme und die konkrete Deckungsquelle informiert.
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