Ratsinformationssystem
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1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass mit der Beendigung des Statusverfahrens bei der Klinikum St. Georg gGmbH das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder nach § 97 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz erlischt. 2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum St. Georg gGmbH folgende Personen widerruflich in den sich neu konstituierenden Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH entsendet: Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian Herrn Torsten Bonew Frau Jessica Heller Frau Margitta Hollick Herrn Christian Schulze Frau Katharina Krefft. 3. Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 erfolgt jeweils bis zur Entsendung eines neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH durch die Stadt Leipzig. Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00894): Herr Prof. Dr. Thomas Fabian Herr Torsten Bonew Frau Jessica Heller Frau Margitta Hollick Herr Christian Schulze Frau Katharina Krefft.
Sachverhalt:
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