Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird
Sachverhalt: Um das denkmalgeschützte Gebäude für eine dauerhafte Nutzung nachhaltig zu sichern, bedarf es neben der Notsicherung und der im VSP dargestellten Maßnahmen unseres Erachtens weitergehende Sicherungsmaßnahmen u.a. eine umfassende Dachinstandsetzung, um den Verfall des Objektes insbesondere durch Regen, Eis und Schnee entscheidend einzudämmen. Damit wird der weiteren Verschlechterung des Gebäudezustandes Einhalt geboten und die folgenden erforderlichen Sanierungskosten nicht weiter in die Höhe getrieben. Eine Mehrausgabe bzw. ein Mehraufwand entsteht im Haushalt der Stadt nicht, da es sich um genehmigte Haushaltsmittel im Budget des ASW handelt, die auch keine anderen Maßnahmen finanziell einschränken. Sollte eine Verwendung dafür zeitlich in 2016 nicht mehr möglich sein, sind diese Mittel vorsorglich nach 2017 zu übertragen.
zu Punkt 2: Der Ratsbeschlusses A-00058/14 (eRIS: V/A 567) vom 15.4.2015 (Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken) wurde bis heute nicht umgesetzt. Deshalb ist frühestens nach Umsetzung des o. g. Ratsbeschlusses die Liegenschaft zur Vergabe nach Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe auszuschreiben. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Ausschreibung im Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe unter Beachtung des o. g. Ratsbeschlusses kann unseres Erachtens allerdings erst Ende 2017 endgültig getroffen werden.
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