Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Bevor an einem Standort neue Fahrradbügel aufgestellt werden, ist der örtlich jeweils zuständige Stadtbezirksbeirat bzw. Ortschaftsrat anzuhören.
Begründung: Ihre Auslastung und damit Bedarfsgerechtigkeit stellen sich sehr unterschiedlich dar.
Aber auch die konkrete Einordnung in den jeweiligen öffentlichen Verkehrsraum ist mal mehr, mal weniger gelungen. Fahrradbügel dürfen den Fußgängerverkehr nicht behindern, die Platzbedürfnisse von Rollstuhlfahrern und Kinderwagennutzern sind zu beachten, die Zugänglichkeit von Geschäften für Kunden und Lieferanten ist zu gewährleisten.
Die Erfüllung dieser Anforderungen erfordert eine genaue Kenntnis der konkreten alltäglichen Verkehrsverhältnisse am jeweiligen Standort. Es liegt auf der Hand, dass eine zentrale Verwaltungsstelle im Technischen Rathaus solche alltägliche Ortskenntnis flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet nicht ausreichend haben kann. Wer diese Ortskenntnis hingegen hat, sind die Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, die im jeweiligen Gebiet wohnen und leben. Zur Unterstützung des Verwaltungshandelns ist darum diese Ortskenntnis dahingehend zu nutzen, dass vor Aufstellung neuer Fahrradbügel eine Anhörung des jeweils zuständigen örtlichen Gremiums stattfindet.
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