Ratsinformationssystem
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Anfragen:
Beantwortung:
Nein, es ist nicht richtig. Es ist nach wie vor die Absicht, das Objekt Könneritzstr. 58 nach der grundhaften Sanierung zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Mit der Eigentümerin, der städtischen LWB, konnte zwischenzeitlich eine Einigung über den Umfang der Sanierung und die Miethöhe gefunden werden.
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