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Beschlussvorschlag:
Neufassung Beschlusspunkt 5, 1.Satz:
Zwingende Voraussetzung für den Standort Halle 7 Baumwollspinnerei ist der rechtskräftige Verkauf der Immobilie Lortzingstraße 3 im Höchstgebotsverfahren mit Eigentumsübergang nach Auszug des Museums.
Begründung: Zudem ist eine Nachnutzung dieser Immobilie für städtische Pflichtaufgaben wie Schule, Kita oder Asylbewerberunterbringung nach unserer Kenntnis nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand möglich. Vor diesem Hintergrund leistet der Verkauf der Immobilie Lortzingstraße 3 nicht nur einen zwingend notwendigen Finanzierungsbeitrag für den neuen Standort des Naturkundemuseums, sondern entlastet die Stadt auch von künftigen Investitionsbedarfen im nicht-pflichtigen Aufgabenbereich. |
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