Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
2. Das Vorhaben wird in die Fortschreibung des am 29.02.2012 beschlossenen Stadtumbaukonzeptes aufgenommen und damit Bestandteil der Maßnahmeliste für das Aufwertungsgebiet Leipzig West.
3. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (ohne Umsetzung Konzept NKM) in Höhe von 11.751.653,00 € brutto mit einem Anteil von max. 6.659.270,00 € Finanzhilfen aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost, einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 3.329.653,00 € und einer Finanzierung durch den gegenwärtigen Eigentümer in Höhe von 1.762.748,00 € werden zur Kenntnis genommen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern eine Städtebauliche Vereinbarung zur Finanzierung des Vorhabens abzuschließen. Die Vereinbarung regelt die Absichtserklärung des Freistaates Sachsen, Fördermittel entsprechend Verfügbarkeit in kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen.Die Stadt Leipzig verhandelt mit dem Freistaat Sachsen mit dem Ziel einer vollständigen Refinanzierung der Finanzhilfen bis 2018.
5. Die Stadt Leipzig finanziert bis zur Verfügbarkeit der Finanzhilfen diese Mittel vor. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden im Haushalt der Stadt Leipzig Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO sowohl für den kommunalen Eigenanteil als auch zur Vorfinanzierung der geplanten Einzahlungen aus Finanzhilfen im PSP-Element 7.0000380.740 (ASW) in folgender Höhe bestätigt:
2016: kommunaler Eigenanteil:1.408.581,00 € Vorfinanzierung Finanzhilfen:2.817.161,00 € gesamt:4.225.742,00 €
2017mit Haushaltsaufstellung einzuplanen: kommunaler Eigenanteil:1.921.054,00 € Vorfinanzierung Finanzhilfen:3.842.109,00 € gesamt:5.763.163,00 €
6. Die im Doppelhaushalt 2015/2016 planmäßig mit je 250.000 € (in 2015 und 2016) veranschlagten Haushaltsmittel für die Maßnahme Theaterhaus im PSP-Element 7.0001383.740 (Kulturamt) werden zur Deckung des Eigenanteils (gesamt) der Stadt Leipzig bestätigt und der Maßnahme 2016 im PSP-Element 7.0000380.740 (ASW) überplanmäßig gem. § 79 (1) SächsGemO zur Verfügung gestellt. Die Deckung der weiteren überplanmäßigen Ausgaben gem. § 79 (1) SächsGemO für 2016 in Höhe 3.725.742,00 € erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH (Invest) - Sachkonto 78170000. Bei Realisierung der Einzahlungen aus Finanzhilfen werden diese dann wieder der Liquidität zugeführt.
7. Im Jahr 2016 wird gemäß §81 SächsGemO überplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung (kassenwirksam 2017) in Höhe von 5.736.163,00€ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Elementen 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben VTA) in Höhe von 500.000 €, 7.0000497.700 (Rekonstruktion LSA – VTA) in Höhe von 300.000 € und 7.0000384.700 (EU-Programm EFRE Ost -ASW) in Höhe von 400.000 €. Die Deckung der verbleibenden erforderlichen Verpflichtungsermächtigung in 2016 in Höhe von 4.536.163 € wird noch benannt.
8. Die im Haushaltsjahr 2017 ff entsprechend Anlage 5 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 (einschließlich mittelfristiger Planung) zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
9. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH einen Überlassungsvertrag über die Einrichtung für einen Zeitraum von 15 Jahren nach Nutzungsübergabe an die Stadt Leipzig zur Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne einer kulturellen Nutzung abzuschließen.
Sachverhalt: siehe Anlage |
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