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Beschluss: 2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orien tierter Eigentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Krea tivwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt. 3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu prüfen.
Begründung:
Konzeptverfahren nach dem Vorbild solcher Städte wie Berlin und Hamburg kann ein Instrument der Liegenschaftspolitik bei der Vorbereitung der Vergabeentscheidungen von Liegenschaften unter Be rücksichtigung strategischer Ziele einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung und -erneue rung sein. Mit der Vergabe von Pachtverträgen und dem Verkauf von städtischen Grundstücken sol len strategische stadtentwicklungspolitische Ziele unterstützt werden. Bei Pachtverträgen und Ver äußerung von Liegenschaften oder Grundstücken an Mietergenossenschaften zur Selbstnutzung soll sozialen, kulturellen, ökologischen und städtebaulichen Zielen Vorrang vor dem reinen Ver kaufserlös eingeräumt werden. Dabei soll der Vorrang der Vergabe von Pachtverträgen vor dem Verkauf geprüft werden. In Ausnahmefällen, bei dem bisherige langjährige Mieter selbst Erwerber eines Pachtvertrages und Käufer der bewohnten Immobilie werden, ist ein Verhandlungsverfahren gerechtfertigt.
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