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Beschluss::
1. Die Stadt Leipzig begrüßt die Bereitstellung langfristiger arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung durch den Bundesgesetzgeber (§ 16i SGB II) und bestätigt ihre Verantwortung für die Inklusion am Arbeitsmarkt und die Anwendung der dafür geschaffenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Übernahme in eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung Leipzig im Konkreten und auf dem ersten Arbeitsmarkt im Allgemeinen zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2020 vorzulegen. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Stellenplanung und grundgesetzlich normierter Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) beachtet. 3. Anschließend Ab dem Jahr 2019 ist eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 11 Gegenstimmen
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