Ratsinformationssystem
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Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestellt1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Nordwest.
2. Aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ liegt folgender Wahlvorschlag vor:
1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
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