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Beschluss:
1.Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat die mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossene und mit den einschlägigen Verbänden vorabgestimmte Radnetzplanung (Hauptnetzrad) nach Abgleich mit dem gesamtstädtischen Verkehrsnetz vor. Dies erfolgt nach Einrichtung der Stabsstelle für integrierte Verkehrsentwicklungsplanung, jedoch spätestens bis zum 31.08.2018 31.12.2018
2.Die vorzulegende Leipziger Radnetzplanung ist dabei mit dem SachsenNetzRad sinnvoll nutzungsorientiert zu verknüpfen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
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