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Beschluss:
1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 ohne Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und ohne Aufwendungen für deren Erhebung zu planen. 2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 30.06.2018 eine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: (namentliche Abstimmung - siehe Anlage)
47/16/3
Bericht zum Stand der Umsetzung vom 26.06.2018:
noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit x geändert
In der Verwaltung befindet sich derzeit die Vorlage zur Aufhebung der Satzung in Bearbeitung. Sie geht dem Stadtrat nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vor. Ansonsten ist zur Umsetzung des Beschlusses folgendes zu berichten: Mit Antrag VI-A-4957 war vom Ortschaftsrat Engelsdorf der Beschlussvorschlag zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig eingebracht worden. Diesem Antrag hatten sich die Ortschaftsräte Liebertwolkwitz, Böhlitz-Ehrenberg und Lützschena Stahmeln angeschlossen. Mit Antrag der CDU-Fraktion (VI-A-05378) erfolgte eine Konkretisierung dahingehend, dass der OBM beauftragt werde, bis 30.06.2018 eine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vorzulegen. Darüber hinaus war Gegenstand des Antrages die Beauftragung des OBM, den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 ohne Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen und ohne Aufwendungen für deren Erhebung zu planen. Mit Antrag des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln (VI-A-5613) erfolgte eine Konkretisierung des Aufhebungsantrages dahingehend, dass die Aussetzung der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung im Bereich Lützschena-Stahmeln sofort erfolgen solle. Von der Fraktion DIE LINKE. war die Ersetzung des Antrages (VI-A-04957) zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung (VI-A-04957-ÄA) dahingehend vorgeschlagen worden, dass der OBM beauftragt werde, sich im Deutschen Städtetag für einen generellen Ersatz von Straßenausbaubeiträgen durch Übernahme der Anteile der Grundstückseigentümer durch Bund und Länder einzusetzen. Mit Datum vom 26.03.2018 erfolgte eine Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen auf die Anfrage des Rechtsamtes zur Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Gemäß Beschlussvorschlag der zu den o. g. Anträgen gefertigten Verwaltungsstandpunkte sollte der OBM beauftragt werden, innerhalb von 6 Monaten die finanziellen Auswirkungen einer Modifizierung der Straßenausbaubeitragssatzung zu prüfen. In der Ratssitzung vom 18.04.2018 wurde dagegen der Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion bestätigt. Neben den von der Verwaltung gefertigten Standpunkten wurden zwei Anfragen zu dem Thema beantwortet (VI-F-05483-AW-01, VI-F-05157-AW-1).
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