Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird in Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2016 (VI-A-02691-NF-03) beauftragt, einen Grundstückskaufvertrag mit der LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig über den Verkauf der städtischen Flurstücke 289 und 250/18 - 250/34 der Gemarkung Knauthain zum Kaufpreis i.H.v. 1.060.000 € (Verkehrswert) abzuschließen.
2. Der Kaufpreis i.H.v. 1.060.000 € wird in Form einer Gesellschaftereinlage an die LESG übertragen.
3. Die Gesellschaftereinlage i.H.v. 1.060.000 € erfolgt als außerplanmäßige Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO auf dem PSP-Element Werterhöhung LESG mbH (7.0001276.730) / Sachkonto Erwerb Sonstige Anteilsrechte verbund. Untern. (7844 1014) mit Deckung aus dem PSP-Element Veräußerung von Grundstücken (7.0000051.770) / Sachkonto Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (6821 0000).
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG einen städtebaulichen Vertrag zu verhandeln und dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen. Es ist u.a. sicherzustellen, dass die LESG das Eigenheimgebiet Rehbacher Straße (B-Plan 132.2) erschließt und an Einzelbauherren vermarktet. Weiterhin soll der Vertrag eine Regelung zur Mitfinanzierung der erforderlichen Infrastruktur (insbesondere Kita-Plätze) enthalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Bericht zum Stand der Umsetzung: (01.02.2018)
noch nicht begonnen umgesetzt x aufgehoben in Arbeit geändert
Der notarielle Kaufvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der LESG mbH wurde am 27.11.2017 beurkundet. Damit hat die Stadt Leipzig der LESG eine Grundstücksfläche von 25.721 m² im Wert von 1.060.000 € übertragen.
Die Landesdirektion Sachsen hat in Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen folgende Auflage erteilt: „Die Stadt Leipzig hat als Alleingesellschafter der LESG mbH dafür Sorge zu tragen, dass die LESG mbH ihrer Kalkulation für die Vermarktung (…) als Anschaffungskosten mindestens den am 27.11.2017 maßgeblichen Verkehrswert in Höhe von 1.170.000 Euro (45,49 Euro/m² Brutto-rohbauland) zugrunde legt.
Diese Auflage wurde der LESG übermittelt. Es liegt eine Erklärung der Geschäftsführung vor, dass diese Auflage beachtet wird.
Zusammen mit den im Eigentum der LESG befindlichen Grundstücken stehen nunmehr im B-Plangebiet Nr. 132.2 „Rehbacher Straße 54.991 m² Baulandfläche zur öffentlichen Erschließung von ca. 80 Baugrundstücken zur Verfügung.
Die von der LESG vorgesehene Erschließungsplanung befindet sich zur Zeit in der Stadtverwaltung in dafür vorgesehenen Genehmigungsverfahren. Nach Vorliegen der genehmigten Ausführungsplanung wird der städtebauliche Vertrag erarbeitet und abgeschlossen. Es ist vorgesehen, die Leistungen zur Erschließung eines ersten Bauabschnittes im Februar 2018 öffentlich auszuschreiben.
Für diesen 1. BA (24 Baugrundstücke) ist die äußere wassertechnische Erschließung (Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung) durch die LWW gesichert, jedoch gibt es noch keine abschließende Klärung für die folgenden Bauabschnitte 2 und 3 zur Erschließung der Baugrundstücke in der Rehbacher Straße.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |