Ratsinformationssystem
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Beschluss:
In der Erich-Zeigner-Allee erfolgt bis Mitte 2017 die Markierung von Radfahr-Schutzstreifen.
Die Verwaltung wird beauftragt im 2. Halbjahr 2017 die Anordnung von Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee zu prüfen und bei positiven Ergebnis im 1. Halbjahr 2018 zu markieren. Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Enthaltungen
Bericht zum Stand der Umsetzung: 16.01.2019
x umgesetzt
Bericht zum Stand der Umsetzung: 20.04.2018
noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit x geändert
Um die Verkehrssituation für den Radverkehr in der Erich-Zeigner-Allee zu verbessern, wird derzeit die Anordnung von Schutzstreifen geprüft. Da diesbezüglich komplexe Umfeldbedingungen zu betrachten und umfangreiche Abstimmungen zu führen sind, konnte die Prüfung leider noch nicht abgeschlossen werden. Konkrete Ergebnisse können erst Ende des 1. Halbjahrs 2018 benannt werden. Die Verwaltung hat gemäß des Stadtratsbeschlusses A 0075/17 die Anordnung von Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee zwischen Antonienstraße und Karl-Heine-Straße geprüft. Bei der Erich-Zeigner-Allee handelt es sich um eine wichtige stadtteilverbindende Hauptradroute. Die Voraussetzungen für die Anordnung von Schutzstreifen sind grundsätzlich erfüllt (DTV Kfz: ca. 8.000, DTV Lkw ca. 370), jedoch würde eine Vielzahl an Stellplätzen entfallen. Von den derzeit im Bestand vorhandenen regelkonformen ca. 183 Stellplätzen würden ca. 74 entfallen. Die verbleibenden Stellplätze verteilen sich ungleichmäßig im Straßenverlauf. Im Umfeld der Erich-Zeigner-Allee könnten lediglich im westlichen Abschnitt der Limburgerstraße durch die Änderung der Parkordnung ca. 24 Stellplätze gewonnen werden. Im Abwägungsprozess wurde deshalb entschieden, auf Radverkehrsanlagen zu verzichten, da die Anlage von Schutzstreifen bei vorhandenen hohen Parkdruck zu einer deutlichen Reduzierung von Parkplätzen führen würde und die Radverkehrsanlagen je nach Abschnitt durch andienende Fahrzeuge und Kurzparker belegt wären. Eine permanente Freihaltung durch Überwachungstätigkeit ist nicht realistisch. Damit wären die Schutzstreifen wirkungslos. Radfahrer müssten immer wieder ausweichen und sich in den fließenden Verkehr einordnen. Gegenüber dem Bestand würde sich das Konfliktpotential erhöhen, denn im Bestand werden die Radfahrer permanent neben dem ruhenden Verkehr geführt und bei Gegenverkehr in der Regel nicht überholt. Auch eine abschnittweise Realisierung würde dem Grundsatz der stetigen Führung widersprechen und wäre dauerhaft Anlass für Kritik und würde die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Darüber hinaus bietet der nur 1,25 m breite Schutzstreifen im nördlichen Abschnitt der Erich-Zeigner-Allee keinen ausreichenden Schutz gegen das nicht zugelassene, aber praktizierte Querparken im Gehwegbereich. Durch die vorhandenen Bäume wäre die Sicht ausparkender Fahrzeuge auf dann am rechten Fahrbahnrand fahrende Radfahrer stark eingeschränkt. Die notwendige Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr in der Erich-Zeigner-Allee ist mit Mitteln der Verkehrsorganisation nicht möglich. Dessen ungeachtet wurde in der Erich-Zeigner-Allee zwischenzeitlich auf Grundlage des Beschlusses RBV-2023/14/ zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen vor Schulen, Kitas und Horten die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den meisten Abschnitten auf 30 km/h reduziert. Damit konnten die Bedingungen für den Radverkehr schon wesentlich verbessert werden. Bericht zum Stand der Umsetzung: 16.01.2019
x umgesetzt
Bericht zum Stand der Umsetzung: 20.04.2018
noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit x geändert
Um die Verkehrssituation für den Radverkehr in der Erich-Zeigner-Allee zu verbessern, wird derzeit die Anordnung von Schutzstreifen geprüft. Da diesbezüglich komplexe Umfeldbedingungen zu betrachten und umfangreiche Abstimmungen zu führen sind, konnte die Prüfung leider noch nicht abgeschlossen werden. Konkrete Ergebnisse können erst Ende des 1. Halbjahrs 2018 benannt werden. Die Verwaltung hat gemäß des Stadtratsbeschlusses A 0075/17 die Anordnung von Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee zwischen Antonienstraße und Karl-Heine-Straße geprüft. Bei der Erich-Zeigner-Allee handelt es sich um eine wichtige stadtteilverbindende Hauptradroute. Die Voraussetzungen für die Anordnung von Schutzstreifen sind grundsätzlich erfüllt (DTV Kfz: ca. 8.000, DTV Lkw ca. 370), jedoch würde eine Vielzahl an Stellplätzen entfallen. Von den derzeit im Bestand vorhandenen regelkonformen ca. 183 Stellplätzen würden ca. 74 entfallen. Die verbleibenden Stellplätze verteilen sich ungleichmäßig im Straßenverlauf. Im Umfeld der Erich-Zeigner-Allee könnten lediglich im westlichen Abschnitt der Limburgerstraße durch die Änderung der Parkordnung ca. 24 Stellplätze gewonnen werden. Im Abwägungsprozess wurde deshalb entschieden, auf Radverkehrsanlagen zu verzichten, da die Anlage von Schutzstreifen bei vorhandenen hohen Parkdruck zu einer deutlichen Reduzierung von Parkplätzen führen würde und die Radverkehrsanlagen je nach Abschnitt durch andienende Fahrzeuge und Kurzparker belegt wären. Eine permanente Freihaltung durch Überwachungstätigkeit ist nicht realistisch. Damit wären die Schutzstreifen wirkungslos. Radfahrer müssten immer wieder ausweichen und sich in den fließenden Verkehr einordnen. Gegenüber dem Bestand würde sich das Konfliktpotential erhöhen, denn im Bestand werden die Radfahrer permanent neben dem ruhenden Verkehr geführt und bei Gegenverkehr in der Regel nicht überholt. Auch eine abschnittweise Realisierung würde dem Grundsatz der stetigen Führung widersprechen und wäre dauerhaft Anlass für Kritik und würde die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Darüber hinaus bietet der nur 1,25 m breite Schutzstreifen im nördlichen Abschnitt der Erich-Zeigner-Allee keinen ausreichenden Schutz gegen das nicht zugelassene, aber praktizierte Querparken im Gehwegbereich. Durch die vorhandenen Bäume wäre die Sicht ausparkender Fahrzeuge auf dann am rechten Fahrbahnrand fahrende Radfahrer stark eingeschränkt. Die notwendige Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr in der Erich-Zeigner-Allee ist mit Mitteln der Verkehrsorganisation nicht möglich. Dessen ungeachtet wurde in der Erich-Zeigner-Allee zwischenzeitlich auf Grundlage des Beschlusses RBV-2023/14/ zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen vor Schulen, Kitas und Horten die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den meisten Abschnitten auf 30 km/h reduziert. Damit konnten die Bedingungen für den Radverkehr schon wesentlich verbessert werden.
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