Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
dazu Verwaltungsstandpunkt (Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung)
Erinnerung und würdiges Gedenken an die Opfer der Leipziger Arbeiterbewegung bei der Niederschlagung des Kapp-Putsches im März 1920 (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Pauschale Weiterfinanzierung der ambulanten und teilstationären Hilfen sowie der Eingliederungshilfen während der Covid 19-Pandemie und für den Zeitraum der geltenden Allgemeinverfügungen ab 16.03.2020(Einreicher: Jugendhilfeausschuss)
Kooperationsschulen für die berufsbegleitende Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis 30.04.2020.
(Einreicher: Dezernat Finanzen)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eisenbahnstraße" (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Im Ergebnis der Detailuntersuchung zur Prüfung des Einsatzes einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Soziale Erhaltungssatzung“) gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für den Stadtraum Ost i. V. m. Südost in der Stadt Leipzig wird für das Gebiet „Eisenbahnstraße“ der Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung beschlossen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Text zur Sozialen Erhaltungssatzungfür das Gebiet „Eisenbahnstraße“ (gemäß Anlage 2) samt der Karte des Geltungsbereiches (Anlage 1) im nächstmöglichen Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig alle fünf Jahre die Festsetzung der Sozialen Erhaltungsgebiete zu evaluieren. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse dieser Evaluierung informiert.
Mit dem Wirksamwerden der Satzung verliert der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Untersuchungsgebiet „Innerer Osten“ (Beschluss VI-A-07910 vom 26.06.2019) seine Wirksamkeit.
Die Aufwendungen für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung von Sozialen Erhaltungsgebieten in Leipzig sind auf Grundlage der Vorlage VI-DS-07946-NF-01 „Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts - Mitteleinsatz 2017 und 2018 (Rückblick) sowie 2019 und 2020 (Planung)" (Beschluss der Ratsversammlung vom 26.06.2019) im Innenauftrag Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (106452200001), Kostenbaustein D „Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln" im Haushaltsjahr wie folgt geplant: - 2020: 8.300,00 €.
Hinweis:
Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil der Sozialen Erhaltungssatzung. Bestandteil der Sozialen Erhaltungssatzung ist allein der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der Sozialen Erhaltungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Absatz 1 Nr. 2 KomBekVO / § 2 Absatz 1 Nr. 2 BekS hingewiesen.
Räumlicher Bezug:
Die Soziale Erhaltungssatzung wird für das Gebiet „Eisenbahnstraße“ im Leipziger Osten entsprechend des in Anlage 1 dargestellten Gebietsumrisses festgesetzt.
Zusammenfassung:
Zur Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB wurde nach einer Voruntersuchung (Grobscreening) eine Detailuntersuchung für ausgewählte Stadträume der Stadt Leipzig durchgeführt. Im Ergebnis wird für das Gebiet „Eisenbahnstraße“ im Osten Leipzigs nachgewiesen, dass die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen.
Diese Vorlage setzt den Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-05896 vom 24.10.2018 „Gesamtstädtische Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen“, Beschlusspunkt 2 um.
Der Auftrag zum Erlass von Sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB leitet sich aus dem Wohnungspolitischen Konzept (WoPoKo) der Stadt Leipzig von 2015 ab (Beschluss der Ratsversammlung Nr. VI-DS-01475-NF-002 vom 28.10.2015, Seite 23). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) (VI-DS-04159-NF-01, Beschluss vom 31.05.2018) greift im Fachkonzept Wohnen diesen Auftrag auf.
16.08.2019 - DB OBM - Vorabstimmung
N 7 - geändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
05.05.2020 - FA Stadtentwicklung und Bau
N 4.9 - (offen)
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
08.06.2020 - FA Finanzen
N 3.6.4 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
10.06.2020 - Ratsversammlung
Ö 18.5 - vertagt
17.06.2020 - Ratsversammlung
Ö 18.5 - geändert beschlossen
Beschluss:
1.Im Ergebnis der Detailuntersuchung zur Prüfung des Einsatzes einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung („Soziale Erhaltungssatzung“) gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für den Stadtraum Ost i. V. m. Südost in der Stadt Leipzig wird für das Gebiet „Eisenbahnstraße“ der Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung beschlossen.
2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Text zur Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet „Eisenbahnstraße“ (gemäß Anlage 2) samt der Karte des Geltungsbereiches (Anlage 1) im nächstmöglichen Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen.
3.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig alle fünf Jahre die Festsetzung der Sozialen Erhaltungsgebiete zu evaluieren. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse dieser Evaluierung informiert.
4.Mit dem Wirksamwerden der Satzung verliert der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Untersuchungsgebiet „Innerer Osten“ (Beschluss VI-A-07910 vom 26.06.2019) seine Wirksamkeit.Die Gebiete werden bis zm IV. Quartal 2021 erneut auf das Vorliegen von Voraussetzungen einer sozialen Erhaltungssatzung untersucht.
5.Die Aufwendungen für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung von Sozialen Erhaltungsgebieten in Leipzig sind auf Grundlage der Vorlage VI-DS-07946-NF-01 „Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts - Mitteleinsatz 2017 und 2018 (Rückblick) sowie 2019 und 2020 (Planung)" (Beschluss der Ratsversammlung vom 26.06.2019) im Innenauftrag Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (106452200001), Kostenbaustein D „Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln" im Haushaltsjahr wie folgt geplant:- 2020: 8.300,00 €.
6.Bei der Information und Beratung von Mieterinnen und Mietern über die soziale Erhaltungssatzung sind die vorhandenen Strukturen der Mietberatung sowie die bestehenden Quartiersmanagements einzubinden.
7.Zur wirksamen Wahrnehmung von Vorkaufsrechten gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in sozialen Erhaltungsgebieten wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zumIII.IV. Quartal 2020
a)eine Richtlinie zu erarbeiten, die Voraussetzungen, Kriterien und Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten zu Gunsten Dritter regelt,
b)geeignete Strukturen und Verfahren zu entwickeln, um potentielle Dritterwerber von Immobilien, z.B. Mietergemeinschaften, Genossenschaften oder Kollektivhausprojekte zu deren Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, zu beraten und zu vernetzen,
c)die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für den Zwischenerwerb von Immobilien im Vorkaufsrechtsfall sowie für die Vergabe von Eigenkapitalzuschüssen unter Beteiligung interessierter Dritter zu schaffen.
Hinweis:
Der dieser Vorlage beigefügte Plan dient lediglich der Orientierung und ist nicht Bestandteil der Sozialen Erhaltungssatzung. Bestandteil der Sozialen Erhaltungssatzung ist allein der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Saal der Ratsversammlung ausgehängte Plan. Die Grenzen des dieser Vorlage beigefügten Planes entsprechen dem Originalplan in verkleinertem Maßstab. Die Beifügung des Lageplans in Originalgröße zu dieser Vorlage wäre unzweckmäßig und ist rechtlich nicht erforderlich. Bei Bekanntmachung der Sozialen Erhaltungssatzung wird auf die Einsichtnahmemöglichkeit nach § 8 Absatz 1 Nr. 2 KomBekVO / § 2 Absatz 1 Nr. 2 BekS hingewiesen.
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eisenbahnstraße" (Einreicher: Fraktion Freibeuter)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eisenbahnstraße" (Einreicher: Sven Morlok
Einreicher: Franziska Rudolph
Einreicher: Dr. Klaus-Peter Reinhold)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eisenbahnstraße" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eisenbahnstraße" (Einreicher: SPD-Fraktion)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Connewitz" (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Connewitz" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Connewitz" (Einreicher: Fraktion Freibeuter)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Connewitz" (Einreicher: Sven Morlok
Einreicher: Franziska Rudolph
Einreicher: Dr. Klaus-Peter Reinhold)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Connewitz" (Einreicher: SPD-Fraktion)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Lindenau" (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Lindenau" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Lindenau" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Lindenau" (Einreicher: Fraktion Freibeuter)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Lindenau" (Einreicher: Sven Morlok
Einreicher: Franziska Rudolph
Einreicher: Dr. Klaus-Peter Reinhold)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Lindenau" (Einreicher: SPD-Fraktion)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Alt-Lindenau" (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Alt-Lindenau" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Alt-Lindenau" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Alt-Lindenau" (Einreicher: Fraktion Freibeuter)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Alt-Lindenau" (Einreicher: Sven Morlok
Einreicher: Franziska Rudolph
Einreicher: Dr. Klaus-Peter Reinhold)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Alt-Lindenau" (Einreicher: SPD-Fraktion)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eutritzsch" (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eutritzsch" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eutritzsch" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eutritzsch" (Einreicher: Fraktion Freibeuter)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eutritzsch" (Einreicher: Sven Morlok
Einreicher: Franziska Rudolph
Einreicher: Dr. Klaus-Peter Reinhold)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Eutritzsch" (Einreicher: SPD-Fraktion)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Am Lene-Voigt-Park" (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Am Lene-Voigt-Park" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Am Lene-Voigt-Park" (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Am Lene-Voigt-Park" (Einreicher: Fraktion Freibeuter)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Am Lene-Voigt-Park" (Einreicher: Sven Morlok
Einreicher: Franziska Rudolph
Einreicher: Dr. Klaus-Peter Reinhold)
Satzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung) für das Gebiet "Am Lene-Voigt-Park" (Einreicher: SPD-Fraktion)
Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Präzisierung VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie VII-DS-00425-NF-01 Ausstattung und Folgekosten)
(Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
Erweiterung der Kapazitäten zur Notunterbringung von obdachlosen Männern, ganztägige Speisenversorgung in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe, Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO (Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII (Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
13. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen (Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)