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Betreff: |
Fortschreibung Wassertouristisches Nutzungskonzept - Aufstellungsbeschluss i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO |
Anlass: |
Sonstiges |
Status: | öffentlich (Vorlage entschieden) | Vorlage-Art: | Änderungsantrag |
Einreicher: | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | Bezüglich: | |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: - Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WTNK) wird beschlossen. Dabei wird das WTNK an folgenden Zielsetzungen ausgerichtet:
- Entwicklung von wassertouristischen Nutzungsangeboten im Einklang mit den Anforderungen von Naturschutz und Gewässerökologie unter besonderer Berücksichtigung des Auenentwicklungskonzepts
- Begrenzung des Gewässerausbaus und Beförderung einer natürlichen Gewässerentwicklung mit dem Ziel eines guten ökologischen Zustands gemäß Wasserrahmenrichtlinie
- Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 121.754,91 € im PSP-Element 1.100.56.1.0.06 (Grüner Ring Leipzig) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.55.2.0.01 (Ausbau/ Unterhaltung Gewässer II. Ordnung).
- Im Rahmen der im Verfahren durchzuführenden strategischen Umweltprüfung des WTNK werden die Belange des gesamträumlichen, integrierten Auenentwicklungskonzeptes einschließlich möglicher Gewässerrenaturierungen beachtet. Dabei sind die ökologischen Auswirkungen eines schiffbaren Gewässerzustandes einschließlich Gewässerneubau oder -ausbau unter Beachtung des Verbesserungsgebots der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu betrachten. WTNK Maßnahmen dürfen dementsprechend nicht zu einer faktischen oder theoretiscshen Vereitelung der Maßnahmen führen, die zur Erreichung eines guten Zustands notwendig sind. Die Vereinbarkeit ist in allen Punkten einzeln darzulegen. Das WTNK steht insoweit dem zukünftigen Auenentwicklungskonzept nicht entgegen.
- Das Verfahren zur Aufstellung des WTNK ist zeitlich so auszurichten, dass die Ergebnisse der Prozesse gemäß Pt. 1 und 3 nicht präjudiziert werden. Davon unberührt sind Einzelmaßnahmen, deren zeitnahe Umsetzung geboten ist, um Verschlechterungen aus naturschutzfachlicher und gewässerökologischer Sicht zu vermeiden.
- Alle aus dem WTNK abzuleitenden Maßnahmen werden dem Stadtrat gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung: Erfolgt mündlich
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
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