Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk Alt-West: Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg Stadtbezirk Nord: Ortsteil Eutritzsch Stadtbezirk Nordost: Ortsteile Mockau-Nord, Schönefeld-Abtnaundorf, Plaußig-Portitz, Thekla Stadtbezirk Ost: Ortsteil Mölkau Stadtbezirk Südost: Ortsteile Probstheida, Stötteritz Stadtbezirk Südwest: Ortsteil Großzschocher
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich
II. Begründung NichtöffentlichkeitNicht erforderlich
III. Strategische ZieleDie FNP-Änderung betrifft Änderungen, die aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt werden. Jeder Änderungsbereich hat inhaltliche Schwerpunkte, die nicht mit den anderen Änderungsbereichen zusammenhängen. In der Begründung zur FNP-Änderung wird zu jedem einzelnen Änderungsbereich angeführt, ob und in welcher Weise die Ziele des INSEK für diese Änderung des FNP relevant sind. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das INSEK Leipzig 2030 nur zu den Änderungsbereichen 1.6 „Mittlerer Ring Südost“ und 1.8 „ÖPNV-Anbindung Klinikstandort Probstheida“ spezielle Ziele enthält. Diese lassen sich aus dem Handlungsschwerpunkt „Nachhaltige Mobilität“ und im Falle des Änderungsbereiches 1.8 dem „Entwicklungsgebiet Medizinisch-Wissenschaftliches Zentrum“ im Ortsteil Probstheida zuordnen. Die FNP-Änderungen unterstützen die hierfür vorgesehene Stärkung des Umweltverbundes. Alle anderen FNP-Änderungsbereiche sind auf Grund ihrer Kleinteiligkeit und den Gründen für die Änderungen nicht relevant für das INSEK.
IV. Sachverhalt1. AnlassIm Jahr 2014 wurde der fortgeschriebene Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt. Die Landesdirektion hatte dabei sechs Flächen aus der Genehmigung des FNP ausgenommen. Dies bedeutet, dass für diese Flächen im FNP keine Art der Bodennutzung dargestellt werden konnte (z.B. Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche, Grünfläche, Fläche für Landwirtschaft o.ä.). Die Stadt machte Gebrauch von § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB und nahm die Flächen von der Darstellung im FNP aus. Ein weiterer Anlass für dieses FNP-Änderungsverfahren ist die Tatsache, dass Beschlüsse des Stadtrates gefasst wurden, die eine FNP-Änderung bedingen. Diese Änderungen werden in dieses FNP-Änderungsverfahren integriert.
2. Beschreibung der MaßnahmeIn diesem FNP-Änderungsverfahren wird nun für die von der Darstellung im FNP ausgenommenen Flächen eine Darstellung der Art der Bodennutzung getroffen. Die FNP-Änderung betrifft weiterhin den Wegfall der Ortsumgehung für den Ortsteil Großzschocher aus der Darstellung des FNP als auch den Wegfall des Suchraumes für die geplante Straßenbahnanbindung für das Klinikum in Probstheida. Hier werden zwei Trassenvarianten, die einer näheren Untersuchung zugeführt werden sollen, in den FNP aufgenommen. Zusätzlich wird für den Bereich des Mittleren Ringes Südost die sog. Wohngebietsvariante aus dem FNP entfernt. Dies ist Bestandteil es STEP Verkehr und Öffentlicher Raum, der zwischenzeitlich durch den Stadtrat beschlossen wurde. Alle drei Änderungen sind aufgrund von gefassten Stadtratsbeschlüssen notwendig. Eine Änderung betrifft die Anpassung der Legende des FNP zur Unterscheidung von Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz und sonstigen Gärten. Die Änderung der Legende dient der Klarstellung.
Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird der abschließende Feststellungsbeschluss über diese Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt.
3. Realisierungs-/ZeithorizontDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, • die Flächennutzungsplan-Änderung bei der Landesdirektion zur Genehmigung einreichen, • die genehmigte Flächennutzungsplan-Änderung dem Oberbürgermeister zur Ausfertigung vorlegen und danach • die Erteilung der Genehmigung im Leipziger Amtsblatt bekannt machen.
4. Finanzielle AuswirkungenKeine
5. Auswirkungen auf den StellenplanKeine
6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Laufe des Verfahrens nach den Anforderungen des Baugesetzbuches. Die Planung wurde der Öffentlichkeit zweimal im Rahmen von Auslegungen vorgestellt. Es gingen zahlreiche Stellungahmen ein.
Näheres zu den Ergebnissen der Beteiligungen siehe dem beigefügten Abwägungsvorschlag sowie den Kapiteln 4 und 7 der Begründung zum Flächennutzungsplan.
7. BesonderheitenKeine
8. Folgen bei NichtbeschlussDas Verfahren dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht abgeschlossen. Für die von der Genehmigung des fortgeschriebenen und ergänzten FNP ausgenommenen Flächen kann keine Darstellung der Art der Bodennutzung getroffen werden. Notwendige FNP-Änderungen aufgrund gefasster Stadtratsbeschlüsse können nicht umgesetzt werden. Die Änderung der Legende des FNP zur Unterscheidung von Kleingärten und sonstigen Gärten kann nicht erfolgen.
Anlagen:1 Übersichtskarte 2 Flächennutzungsplan Planzeichnung 3 Flächennutzungsplan, Planzeichenerklärung 4 Begründung zum Flächennutzungsplan 5 Begründung zum Flächennutzungsplan, Anhang III: Ergebnisse der Beteiligungen / Abwägungsvorschlag 6 Namens- und Adressenliste zum Abwägungsvorschlag - Aus Datenschutzgründen nicht zur Veröffentlichung freigegeben! –
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