Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Stadtweite und regionale Ausstrahlung
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
nicht erforderlich
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Die Weiterentwicklung des touristischen Gewässerverbundes trägt dazu bei, quartiersnahe wassersportbezogene Aktivitäten (z. B. Fahrt mit muskelbetriebenen Booten, Fahrgast-schifffahrt) zu erhalten bzw. zu entwickeln und die einbezogenen Gewässer als Erholungs-räume zu nutzen. ( Ziel: Quartiersnahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote)
Zudem wird dem Ziel einer stärkeren touristischen Vernetzung von Stadt und Region im Rahmen der Destination Leipziger Neuseenland Rechnung getragen. ( Ziel: Attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort)
Das INSEK Leipzig 2030 benennt den Grün- und Gewässerverbund als Schwerpunktgebiet mit stadtweiter und regionaler Ausstrahlung. Als zentrales Ziel wird u.a. formuliert, den Konflikt zwischen Erholung und Naturschutz im Auwald durch eine gezielte Erholungslenkung zu minimieren. Im Rahmen des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes bzw. dessen Fortschreibung werden die Auswirkungen, die durch den Betrieb bzw. das Befahren der Gewässerabschnitte auf naturschutzschutzrechtlich geschützte Arten und Lebensräume zu erwarten sind, ermittelt, summativ mit anderen Vorhaben fachlich bewertet und bei Erfordernis Vermeidungs-, Lenkungs- und/oder Ausgleichsmaßnahmen entwickelt.
IV. Sachverhalt
1. Das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) – Hintergrund
In Folge der politischen Veränderungen Anfang der 1990er Jahre kam es zum Stopp des überwiegenden Teiles des Braunkohleabbaus und zur Stilllegung der braunkohleveredelnden Industrie in der Region Leipzig. Dies ermöglichte den Wandel von einer devastierten braunkohlegeprägten Landschaft in eine durch Gewässer geprägte Erholungslandschaft – dem heutigen Leipziger Neuseenland.
Aus den riesigen Tagebaulöchern im Süden Leipzigs entstanden neue Seen, die in das vorhandene Gewässersystem einzubinden waren bzw. heute teilweise noch sind, um einen sich selbst regulierenden Wasserstand und eine stabile Wasserqualität zu sichern sowie als Speichervolumen für den Hochwasserschutz zu dienen.
Aufbauend auf diesem physischen Gewässerverbund und aufgrund der vorteilhaften Lage der Gewässer zueinander bot sich die Wiederbelebung des in Leipzig traditionsreichen Wassertourismus an. Es gab somit ein entwicklungsfähiges Potenzial, nicht nur bezogen auf die Revitalisierung der Gewässer und den Hochwasserschutz, sondern auch für nachhaltigen Tourismus.
Eine besondere Herausforderung bei der Entwicklung des touristischen Gewässerverbundes war von Beginn an die thematische Komplexität, die Koordination der Vielzahl an Einzelprojekten und die Steuerung der vielen beteiligten Akteure. Kommunen, Landkreise und zahlreiche weitere Akteure wie die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), die Leipzig Tourismus Marketing GmbH (LTM GmbH), Sportvereine, Naturschutzverbände und die Wirtschaft waren einzubinden. So wurde auf Initiative und unter Federführung des Grünen Ringes Leipzig (GRL) 2005-2007 das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) in einem aufwendigen interkommunal-kooperativen Prozess erarbeitet. Mit dem Instrument des WTNK wurden die erforderlichen Maßnahmen für den Gewässerverbund abgeleitet, koordiniert und hinsichtlich der Anforderungen aus dem Naturschutz und der Gewässerökologie abgestimmt. Es diente seither als richtungsweisende informelle Planung. Seither wird der Entwicklungsprozess durch das Nutzungs-, naturschutzfachliche und gewässerökologische Monitoring begleitet, um die wassertouristische Nutzung behutsam und sensibel in die Landschaft zu integrieren und bei eventueller nachteiliger Entwicklung zeitnah gegensteuern zu können.
2. Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes2.1 Gründe
Im Jahr 2017 wurde mit der Fortschreibung des WTNK aus den 2005/2007 Jahren begonnen. Dies wurde aus folgenden Gründen notwendig:
2.2 Akteursstruktur
Die kommunen- und länderübergreifenden Entwicklungen des Leipziger Neuseenlandes werden maßgeblich durch die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland (SG LNL) gelenkt. Die SG LNL ist ein Gremium von Entscheidungsträgern aus Kommunen, Landkreisen, Behörden, Unternehmen der Braunkohlesanierung und Institutionen, deren gemeinsames Ziel es ist, einen attraktiven und leistungsfähigen gewässeıtouristischen Verbund in der Region Leipzig zu schaffen und in das natürliche Gewässersystem auf wasserwirtschaftlich sinnvolle und natuıverträgliche Weise einzubinden. Die Ergebnisse der Beratungen bilden die strategische Grundlage für das Handeln der einzelnen Mitglieder im Rahmen der WTNK-Umsetzung und der nachhaltigen Entwicklung der touristischen Destination Leipziger Neuseenland.
Für die inhaltliche Bearbeitung der durch die SG LNL zu bewältigenden Aufgaben ist u.a. die AG Gewässerverbund Leipziger Neuseenland zuständig. Die Leitung der AG hat der GRL, vertreten durch die Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer[1], inne.
Der GRL bzw. die Stadt Leipzig in seiner Vertretung konnten für die WTNK-Fortschreibung Fördermittel über die Förderrichtlinie zur Regionalentwicklung des Freistaates Sachsen (FR-Regio) akquirieren. Die Eigenmittel werden durch den Grünen Ring Leipzig, die Stadt Leipzig, die Landkreise Leipzig und Nordsachsen und den ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig gestellt. Der Bewilligungs- und Bearbeitungszeitraum endet am 31.12.2020.
Als projektbegleitende Arbeitsgruppe für die WTNK-Fortschreibung ist die bereits erwähnte AG Gewässerverund Leipziger Neuseenland tätig. Auftragnehmer ist das Planungsbüro Bosch & Partner GmbH. 2.3 Inhalt und Vorgehensweise
Die im Rahmen des WTNK 2005/2007 geplanten und noch nicht realisierten Einzel-maßnahmen sowie die neuen Projektideen im gesamten Leipziger Neuseenland werden in der WTNK-Fortschreibung einer erneuten naturschutzfachlichen Prüfung unterzogen. Hierbei werden die Auswirkungen, die durch den Betrieb bzw. das Befahren der Gewässerabschnitte auf naturschutzschutzrechtlich geschützte Arten und Lebensräume zu erwarten sind, ermittelt, summativ mit anderen Vorhaben fachlich bewertet und bei Erfordernis Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich entwickelt.
In folgender Übersicht wird die Vorgehensweise bei der inhaltlichen Bearbeitung und der aktuelle Sachstand verdeutlicht:
2.4 Bisheriger Prozess der informellen Beteiligung
Damit bei der Bearbeitung das Wissen, die Erfahrungen und die Bedenken aller an der wassertouristischen Nutzung und am Erhalt wertvoller Lebensräume Interessierten bestmöglich einbezogen werden können, wurde ein Beteiligungs-/Kommunikationskonzept für die Fortschreibung des WTNK erstellt. Dieses sieht die Beteiligung von Interessensvertretern, Bürgern und politischen Verantwortlichen anhand verschiedener, im Folgenden erläuterten Beteiligungsformate vor.
Es wurde ein Runder Tisch mit Vertretern aus den betroffenen Belangen Naturschutz, Wassersport, Tourismus und Wirtschaft, Verwaltung, Behörden sowie aus der Bürgerschaft eingerichtet. Damit die Belange der Kommunen am Runden Tisch vertreten sind, wurden 2 Sitze an Bürgermeister der GRL-Kommunen (Städte Schkeuditz und Pegau) vergeben. Der Runde Tisch hat im Jahr 2018 bereits dreimal getagt und wurde 2019 bisher einmal einberufen. Im Juli 2019 erfolgte der Rücktritt der Naturschutzverbände[2] sowie des Bürgervereines Pro Leipzig e. V. vom Runden Tisch mit der Formulierung fünf zentraler Forderungen und Empfehlungen hinsichtlich der Gewässerentwicklung und –nutzung. Die schriftliche Erklärung des GRL zum Rücktritt und zu den Forderungen ist auf der GRL-Homepage veröffentlicht[3].
Weiterhin ist geplant, die politischen Vertreter der Kommunen und Landkreise in zwei Veranstaltungen über die Projektfortschritte und -ergebnisse zu informieren und zu verschiedenen Fragestellungen zu konsultieren.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Anregungen und Bedenken zu äußern, sind darüber hinaus zwei öffentliche Foren vorgesehen. Das 1. Öffentliche Forum fand am 23. Juni 2018 statt und war Auftakt einer mehrwöchigen Online-Beteiligung über die Homepage des GRL.
3. Möglichkeiten der rechtlichen Einordnung des WTNK
Bislang ist das WTNK als informelle und richtungsweisende, jedoch nicht unmittelbar steuernde Planung angelegt. Die vergangenen Jahre zeigten aber auf, dass damit die Funktion und der Stellenrang des WTNK in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren unklar war bzw. ist. Die Frage, welche Rechtsnatur das WTNK zukünftig haben soll, wurde demnach im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung nochmals aufgeworfen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einer rechtlichen Einordnung, welche im Folgenden näher erläutert werden: (1) Das WTNK kann mit Beschluss des Stadtrates als weitere Arbeitsgrundlage für die Verwaltung festgelegt werden. Dieser Beschluss wäre jedoch nicht für die Behörden verbindlich, so dass die Beachtung bzw. Berücksichtigung des WTNK bei behördlichen Entscheidungen nicht zwingend gegeben ist. Das WTNK wäre demnach eine politische Willensbekundung, welche nicht zwingend einen im Rahmen von nachfolgenden ermessensgeleiteten Behörden-entscheidungen zu berücksichtigenden Abwägungsbelang beinhaltet. (2) Das WTNK kann als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB den Charakter eines Plans im Sinne des § 36 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG erhalten. Demnach wäre es sowohl in nachfolgenden Bauleitplan-Verfahren als auch in (wasserrechtlichen) Planfeststellungsverfahren sowie Erlaubnissen und Bewilligungen für Gewässerbenutzungen jedenfalls zwingend als Abwägungsbelang zu berücksichtigen.
Da das WTNK die Vorgaben des europäischen Gebietsschutzrechts im Hinblick auf die betroffenen FFH- und europäischen Vogelschutzgebiete abarbeitet, weist es einen Natura 2000-Bezug auf. Wäre das WTNK ein rechtsförmlicher Plan, welcher bei nachfolgenden behördlichen Entscheidungen zumindest zu berücksichtigen ist, würde es sich demnach um einen Plan im Sinne des § 36 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG handeln. Für solche Planwerke ist eine Strategische Umweltprüfung (§ 36 UVPG) durchzuführen bzw. ein Umweltbericht (§ 40 UVPG) zu erstellen.
Darüber hinaus bedarf es eines förmlichen Verfahrens einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Vorgaben der §§ 38 ff. UVPG. Zur Aufstellung des WTNK kann ein Verfahren angewandt werden, welches dem formellen Bauleitplan-Verfahren nach BauGB nachgebildet ist.
Zu dem angeführten Sachverhalt findet innerhalb der territorial betroffenen Mitglieds-kommunen des GRL (insgesamt acht Kommunen) derzeit ein intensiver rechtlicher und verfahrenstechnischer Diskussionsprozess statt, welcher noch nicht abgeschlossen ist:
Die relative Verbindlichkeit gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschränkt sich auf die jeweilige Kommune, so dass es prinzipiell unschädlich ist, wenn die Stadt Leipzig das einzige Mitglied des GRL wäre, welches das WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für sein Stadtgebiet beschließt. Auch ließe eine nur in einzelnen betroffenen Kommunen erfolgte Beschlussfassung des WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept das WTNK in seiner Funktion als naturschutzfachliche Grundlagenstudie unberührt.
Die Vor- und Nachteile einer rechtlichen Einordnung des WTNK als städtebauliches Konzept sowie der entsprechende Zeitplan zum Verfahrensablauf sind in den Anlagen 1 und 2 zusammengefasst.
4. Inhaltliche und finanzielle Auswirkungen der Aufstellung des WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des WTNK als städtebauliches Entwicklungs-konzept wird durch zusätzliche inhaltliche und verfahrenstechnische Aufgaben flankiert. Im Einzelnen wären dies:
Die Inhalte des Umweltberichts und damit zugleich der Umweltprüfung selbst ergeben sich aus § 40 Abs. 2 UVPG. In die Umweltprüfung sollen die Ergebnisse der Natura 2000-VP und Artenschutzprüfung sowie des WRRL-Berichtes integriert werden.
Die Prüfungsergebnisse sollen für die einzelnen betroffenen Kommunen so aufbereitet werden, dass sie in eigenständige formelle Verfahren einfließen können.
Für die Ermittlung der zusätzlichen Kosten wurde ein Angebot des Auftragnehmers der derzeitigen WTNK-Fortschreibung eingeholt, welches die Gesamtkosten für die Leistungen gem. der Punkte 1 sowie 4-10 auf insgesamt 121.754,91 € (brutto) beziffert. Das Hinzuziehen eines anderen Auftragnehmers wäre aus inhaltlicher Sicht mit wesentlich höherem Bearbeitungs- und Kostenaufwand verbunden. Die unter den Punkten 2 (Habitatpotenzialanalyse sowie Biotop- und Landnutzungskartierung) und 3 (WRRL-Bericht) angeführten Leistungen wurden im April / Mai 2019 durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer einzeln ausgeschrieben und in Auftrag gegeben, um die notwendigen faunistisch-floristischen Erfassungen noch im Jahr 2019 durchführen zu können. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 141.721,82 € (Habitatpotenzialanalyse 38.560,52 €, Biotop- und Landnutzungskartierung 49.631,05 €, WRRL-Bericht 53.530,25 €) und werden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaftsförderung sowie dem ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig gedeckt.
Für eine mögliche Förderung der anfallenden Kosten (Punkt 1-10) fanden mit dem Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) intensive Abstimmungen statt. Das SMUL sieht keinerlei Fördermöglichkeiten und hat lediglich auf Förderrichtlinien im ländlichen Raum bzw. LEADER verwiesen. Dies ist jedoch aufgrund des WTNK-Untersuchungsraumes mit der Stadt Leipzig im Zentrum ausgeschlossen.
Auch eine weitere Förderung über die FR-Regio wurde seitens des Sächsischen Ministerium des Innern mit der Begründung, dass dies nicht von den Fördergegenständen der Förderrichtlinie abgedeckt ist, abgelehnt.
Die für die Leistungen gemäß der Punkte 1 sowie 4-10 anfallenden Kosten in Höhe von 121.754,91 € (brutto) sollen außerplanmäßig für das Jahr 2020 durch die Stadt Leipzig bereitgestellt werden.
5. Bezug zu übergeordneten Entwicklungsstrategien
Durch seinen regionalen Charakter hat das WTNK über das INSEK Leipzig 2030 hinaus Bezug zu weiteren Entwicklungsstrategien:
Das Hauptanliegen der Charta Leipziger Neuseenland 2030 (Charta) besteht darin, den Handlungsrahmen für die wasser- und landseitige Raumentwicklung des Leipziger Neuseenlandes in hoher und zukunftsorientierter Qualität zu bilden. Mit der Verabschiedung der Charta im Mai 2015 erklärten die beteiligten Akteure – unter Federführung der Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig – den Willen zur gemeinsamen Umsetzung einer abgestimmten nachhaltigen Zukunftsstrategie für das Leipziger Neuseenland (Beschluss VI-DS-01162).
Die WTNK-Fortschreibung inkl. ihrer Aufstellung als städtebauliches Konzept und die Charta stehen in einem direkten Zusammenhang. Während die Charta die Zukunftsstrategie des Leipziger Neuseenlandes in der langfristigen Entwicklungsperspektive bis zum Jahr 2030 definiert und den strategischen Rahmen hierfür vorgibt, gliedert sich die WTNK-Fortschreibung in exakt diese Verwirklichungsprozesse mit ein.
Mit dem gesamträumlichen, integrierten Auenentwicklungskonzept (Beschluss VII-A-00516) werden ein integriertes, sektoral übergreifendes Leitbild und Entwicklungsziele für die Auenentwicklung sowie die zu deren Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen für die gesamte Elster-Pleiße-Luppe-Aue erarbeitet.
Im Rahmen der durchzuführenden strategischen Umweltprüfung (SUP) des WTNK werden die Belange des gesamträumlichen, integrierten Auenentwicklungskonzeptes berücksichtigt. Das WTNK steht insoweit dem zukünftigen Auenentwicklungskonzept nicht entgegen.
Das Regionale Handlungskonzept Grüner Ring Leipzig (Beschluss VI-DS-04451-NF-02) stellt die Arbeitsgrundlage des GRL dar. Mit seinen klar definierten Handlungsschwerpunkten – wozu die Fortschreibung und die Umsetzung des WTNK zählen – initiiert es regionale Entwicklungen und setzt sich für deren Umsetzung ein. Der Touristische Entwicklungsplan (TEP) der Stadt Leipzig führt unter dem Handlungsfeld „Festigung und weitere Entwicklung Leipzigs als Ziel für Privatreisende“ verschiedene Maßnahmenbereiche auf. Als einer dieser Maßnahmebereiche wurde die „Schrittweise Entwicklung des touristischen Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland und Steigerung der Erlebbarkeit der Gewässerlandschaft“ festgelegt. (DS-00837/14)
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei einer Entscheidung gegen die Aufstellung des WTNK als städtebauliches Konzept wäre das WTNK wie bisher eine informelle und richtungsweisende, aber nicht zweifelsfrei auch rechtlich steuernde Planung. Als nur politischer Programmsatz käme ihm in Abwägungsfragen nicht dasselbe Gewicht zu wie als förmlich aufgestelltes und beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept. Die einheitliche Behandlung des WTNK in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren wäre weiterhin –für den Hoheitsbereich der Stadt Leipzig– nicht sichergestellt.
Würde das WTNK eine informelle Planung bleiben, wird es insbesondere bei den Umweltverbänden und Teilen der Bevölkerung weiterhin keine Akzeptanz erlangen. Die Durchführung einer formellen Strategischen Umweltprüfung inkl. formeller Beteiligung nach den rechtlichen Vorgaben wäre jedoch akzeptanzfördernd. Dies wurde in den bisherigen informellen Beteiligungsrunden sehr deutlich.
Anlagen:
[1] Gemäß „Zweckvereinbarung Arbeitskreis Grüner Ring Leipzig“ vom 29. 07.2013 obliegen der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer die strategische Arbeit sowie das Projekt- und Finanz-management des GRL. [2] BUND Regionalgruppe Leipzig, NABU-Regionalverband Leipzig, Ökolöwe – Umweltbund e. V.
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